Telekom-Sicherheit wurde nicht beanstandet
Kontrolle mutmaßlicher Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis bei der Deutschen Telekom AG: "Sicherheitskonzepte der Telekom ohne wesentliche Mängel", sagt die Deutsche Bundesregierung
Seit dem Jahr 2000 hat die Bundesnetzagentur in 15 stichprobenartigen Kontrollen die Umsetzung des Sicherheitskonzepts der Telekom überprüft - Sicherheitskonzept ist zuletzt am 5. Juni 2008 überprüft worden
(16.07.08) - Die Bundesnetzagentur hat nach Auskunft der Bundesregierung die Sicherheitskonzepte der Deutschen Telekom AG zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses geprüft und dabei keine wesentlichen Mängel festgestellt. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit habe der Bundesnetzagentur keine Beanstandungen gemeldet, heißt es in einer Antwort der Regierung (16/9894) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (16/9591).
Das Sicherheitskonzept sei zuletzt am 5. Juni dieses Jahres überprüft worden. Seit dem Jahr 2000 habe die Bundesnetzagentur in 15 stichprobenartigen Kontrollen die Umsetzung des Sicherheitskonzepts der Telekom überprüft.
Daneben hätten in unregelmäßigen Abständen zusätzlich zahlreiche Informations- und Beratungsgespräche vor allem im Zusammenhang mit Beschwerden und Bürgereingaben stattgefunden.
Der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde für den Telekommunikationssektor habe die Telekom je ein Sicherheitskonzept für die Festnetzsparte und für die Mobilfunksparte vorgelegt, die alle relevanten Schutzziele des Telekommunikationsgesetzes berücksichtigt hätten.
Die Deutsche Telekom ist nach Regierungsangaben verpflichtet, die Protokolldaten für Überwachungsmaßnahmen quartalsweise zu prüfen, das Prüfergebnis der Bundesnetzagentur zu übermitteln und zwölf Monate danach die Protokolldaten zu löschen, wenn die Überwachung beendet ist und dabei keine Beanstandungen festgestellt wurden.
Dabei sei technisch sicherzustellen, dass die Protokollierung von Löschungen protokollierter Überwachungen nicht vor Ablauf von weiteren zwei Jahren gelöscht wird, heißt es in der Antwort. Der Bundesnetzagentur lägen schließlich keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Vorschriften über die Löschung von Protokolldaten nicht eingehalten worden seien. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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