Blauer Engel auch für Computer?


Konferenz "Klimaschutz und Ressourceneffizienz": Anleitung, wie Rechenzentren energieeffizient arbeiten können
Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Andreas Troge, plädierte für einen regeren Gebrauch von Produkt-Kennzeichnungen mit dem Blauen Engel oder anderen Symbolen


(20.02.08) - Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die Branche der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) aufgefordert, durch Innovationen den Stromverbrauch ihrer Geräte zu senken. Das diene dem Klimaschutz und sei für Kunden und Unternehmen wirtschaftlich, sagte Gabriel in Berlin auf der Konferenz "Klimaschutz und Ressourceneffizienz".

Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Andreas Troge, plädierte für einen regeren Gebrauch von Produkt-Kennzeichnungen mit dem Blauen Engel oder anderen Symbolen. Die Industrie nutze dies viel zu wenig. "Es sind daher große Anstrengungen nötig, diese Kennzeichnungen vor allem direkt am Verkaufsort sichtbar zu machen", sagte Troge.

Die Konferenz "Klimaschutz und Ressourceneffizienz" ist eine Koproduktion vom Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Sie findet seit 2006 jährlich statt.

Die Kooperation von Bundesumweltministerium, UBA und BITKOM trägt bereits erste Früchte: Viele Hersteller, IT-Dienstleister und Rechenzentrumsbetreiber sind für das Problem des zunehmenden Energieverbrauchs sensibilisiert. Das zeigt sich daran, dass auf der kommenden Computer-Fachmesse in Hannover, der CeBIT, das so genannte "Green IT" thematischer Schwerpunkt ist.

Wachsenden Stromverbrauch stoppen
Gabriel forderte, sämtliche heute bereits verfügbaren und bei Vorreitern bereits eingesetzten energieeffizienten Technologien auf breiter Front anzuwenden. Dann könnten bis 2010 etwa 20 Terawattstunden beziehungsweise 13,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) eingespart werden. "Die Betreiber von Rechenzentren in Deutschland könnten auf diese Weise bis 2010 rund 2,5 Milliarden Euro an Stromkosten einsparen", fügte der Umweltminister hinzu.

Gabriel informierte die Zuhörer auf der Konferenz über die Ergebnisse einer vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen Studie. Danach verbrauchten rund 50.000 deutsche Rechenzentren 2006 etwa 8,67 Terawattstunden Strom. Ein Unternehmen mit 1.000 laufenden Prozessoren verbraucht im Jahr soviel Strom wie 200 durchschnittliche Familienhaushalte zusammen. Auch das Internet ist ein wachsender Stromfresser.

Um diesen Trend zu stoppen, stellte das Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit der BITKOM einen Leitfaden ins Netz. Er gibt Anleitung, wie Rechenzentren energieeffizient arbeiten können. Zudem bietet das Umweltbundesamt eine Dokumentation zum grünen Surfen an.

Hier erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher Tipps, wie man Energie rund um das Internet sparen kann:
Leitfaden für energieeffizientes Arbeiten in Rechenzentren
Dokumentation zum "Grünen Surfen"

ITK-Branche muss effizientere Produkte anbieten
Der in Deutschland auf die ITK und Unterhaltungselektronik entfallende Strombedarf liegt derzeit bei ungefähr acht Prozent des gesamten Stromverbrauchs. Weltweit ist die ITK-Branche für rund zwei Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Sie leistet aber etwa sechs Prozent der weltweiten Wertschöpfung.

Somit ist die Energieeffizienz der Branche um den Faktor drei besser als der allgemeine Schnitt durch alle Sektoren, erklärte Martin Jetter, Mitglied des BITKOM-Präsidiums. Darauf könne sich aber niemand ausruhen.

Das Ziel müsse deshalb sein, Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch zu entkoppeln. Dafür müssten quer durch alle Wirtschaftsbereiche energieeffizientere Produkte konstruiert, produziert, genutzt und recycelt werden. Zum Beispiel: Würde nur jede vierte Geschäftsreise in Europa durch Videokonferenzen ersetzt, so sparte dies rund 28 Millionen Tonnen CO2-Emissionen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen