Finanzagentur mit ungesichertem Geldmarktgeschäft


Die Anlage der Finanzagentur GmbH des Bundes bei der IKB Deutsche Industriebank AG war ein "ungesichertes Geldmarktgeschäft"
IKB hat keine Sicherheiten in Form von Bundeswertpapieren, Pfandbriefen oder ähnlichem gestellt


(24.07.08) - Bei der Anlage von 500 Millionen Euro durch die Finanzagentur GmbH des Bundes bei der von der US-Hypothekenkrise betroffenen IKB Deutsche Industriebank AG im Sommer 2007 handelte es sich um ein "ungesichertes Geldmarktgeschäft". Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/9958) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/9664) mit.

Dies bedeute, dass die IKB keine Sicherheiten in Form von Bundeswertpapieren, Pfandbriefen oder ähnlichem gestellt habe. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken sichere jedoch "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" und damit auch Forderungen der öffentlichen Hand. Die Anlage der Finanzagentur bei der IKB sei insoweit über den Einlagensicherungsfonds in voller Höhe abgesichert gewesen.

Wie es in der Antwort heißt, ist die Anlage bei der IKB zu "marktgerechten und wirtschaftlichen Konditionen im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Kassenmanagements für den Bundeshaushalt" vorgenommen worden. Die Finanzagentur ist als bundeseigenes Unternehmen zuständig für die Kreditaufnahme des Bundes und für die Bundeswertpapierverwaltung. Die Regierung betont, die Anlage habe eine Einsparung zum Nutzen des Bundeshaushaltes erbracht.

Das Rating der IKB zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung (A+ bei der Ratingagentur Fitch Ratings, Aa3 bei Moody's) habe einer Anlage in dieser Höhe nicht entgegengestanden. Im Zuge ihres Auftrags, gesicherte und ungesicherte Marktgeschäfte im Namen und für Rechnung des Bundes zu tätigen, treffe die Finanzagentur konkrete Anlageentscheidungen selbst, so auch im Fall der Anlage bei der IKB, schreibt die Regierung. Für das Bundesfinanzministerium habe sich daher kein Handlungsbedarf ergeben.

Die an der IKB beteiligte staatliche KfW-Bankengruppe wird nach Angaben der Regierung die Risiken aus einem strukturierten Wertpapierportfolio der IKB und aus Risiken bereits anhängiger oder möglicher Klagen Dritter im Zusammenhang mit außerbilanziellen Portfolioinvestitionen der IKB übernehmen, wenn dies für einen "wirtschaftlich tragfähigen Verkauf der KfW-Anteile an der IKB" erforderlich sei.

Der Bund sei bereit, durch eine Garantie zugunsten der KfW in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro einen Teil der Verlustrisiken aus dem Wertpapierportfolio abzusichern. Eine Garantie des Bundes zur Absicherung der Klagerisiken werde es dagegen nicht geben. Im Übrigen sei geplant, das Fördergeschäft der KfW auf dem durchschnittlichen Niveau der letzten drei Jahre fortzusetzen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen