US-Börsenaufsicht hat "Terrorliste" abgeschaltet


Terrorliste der US-Börsenaufsicht SEC und Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und Banken
Der Bundesregierung liegen über die öffentliche Stellungnahme der SEC vom 20. Juli 2007 anlässlich der Löschung der Liste hinaus keine weiteren Informationen vor


(29.10.07) - Die US-Börsenaufsicht hat eine Website mit US-börsengelisteten Firmen, die angeblich in so genannten Terrorstaaten tätig waren, vom Netz genommen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6576) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/6484) mit.

Über die Seite sei der "direkte Zugriff auf dort publikationspflichtige Angaben der Unternehmen über Geschäftsinteressen" in Ländern ermöglicht worden, die das US-Außenministerium als "staatliche Unterstützer des Terrorismus" bezeichnet hatte. Ob und wann eine solche Liste wieder veröffentlicht werde, sei nicht bekannt.

Vor der Abschaltung der Seite sei die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die Börsenaufsicht herangetreten und habe insbesondere den "Informationsgehalt der gewählten Methode für Investoren hinterfragt, wenn ausschnittsweise und unkommentiert der Zugang zu Unternehmensberichten erleichtert" werde, die mit anderer Zielsetzung verfasst wurden und teilweise schon älteren Datums gewesen seien.

Man habe der BaFin eine Überprüfung des Sachverhalts signalisiert, Informationen über die öffentliche Stellungnahme der Börsenaufsicht anlässlich der Löschung der Liste im Juli 2007 lägen nicht vor. Gefragt nach der Beurteilung der US-kapitalmarktrechtlichen Berichtspflichten zu Geschäften mit "Terrorstaaten" weist die Regierung darauf hin, dass diese Pflichten dem deutschen Kapitalmarktrecht fremd seien.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Juni 2007 hat SEC-Chef Christopher Cox eine Website-Liste der SEC mit US-börsengelisteten Firmen, die angeblich in so genannten Terrorstaaten ("state sponsors of terrorism") tätig sind vorgestellt. Zu den Ländern, die das US-Außenministerium als Terrorstaaten ansieht, gehören Nordkorea, Syrien, Iran, Sudan und Kuba. Auf der Liste wurden auch deutsche Unternehmen und Banken genannt. Die Liste sollte es Investoren nach Meinung der SEC erleichtern, Aktien von Unternehmen zu meiden, die Terrorstaaten unterstützen. Die US-Börsenaufsicht SEC hat im Juli 2007 die auf ihrer Internetseite eingestellte Terrorliste zunächst abgeschaltet. Mit der Abschaltung der Liste, die nur vorerst erfolgt, reagierte die SEC auf Kritik an ihren Auswahlkriterien.

US-Kongressmitglieder hatten Medienberichten zufolge (so Financial Times Deutschland vom 24. Juli 2007, "US-Aufsicht SEC nimmt Terrorliste vom Netz") auf Fehler bei der Zusammenstellung der Informationen aufmerksam gemacht. Die Terrorliste wird Presseberichten nach (s. o.) derzeit überarbeitet. Unabhängig von der Terrorliste fordert das US-Kapitalmarktrecht die dort börsengelisteten Unternehmen und Banken auf, in ihren jährlichen Berichten Angaben zum Geschäft in besagten "Terrorstaaten" zu machen. Dabei gehen die US-Maßnahmen gegen das Geschäft mit besagten Staaten vielfach über etwaiges einschlägiges europäisches und deutsches Recht hinaus, so dass hiesige Firmen de facto für ihr legales Nicht-US-Geschäft angeprangert werden.

1. Wie beurteilt die Bundesregierung Sinn, Ausführung, Inhalt, Auswahlkriterien und Rechtfertigung dieser Terrorliste?
Die US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat die Seite, über die der direkte Zugriff auf dort publikationspflichtige Angaben der Unternehmen über Geschäftsinteressen in Ländern ermöglicht wurde, die vom US-Außenministerium als staatliche Unterstützer des Terrorismus bezeichnet werden, vom Netz genommen. Ob, wann und in welcher Form die SEC eine solche Liste wieder veröffentlichen wird, ist nicht bekannt. Eine Beurteilung der nicht mehr existierenden Liste erübrigt sich, ein Beurteilungsversuch über eine mögliche künftige Liste wäre spekulativ.
Die Bundesregierung nimmt zu einer solchen Liste daher nicht Stellung.

2. Welche Gefahren sieht die Bundesregierung in dieser Liste?

3. Unterstützt die Bundesregierung diese Liste bzw. Art und Idee einer entsprechenden Liste?

4. Wenn nein, welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung hinsichtlich dieser Terrorliste?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

5. Gab es Vorab-Informationen der US-Seite gegenüber der Bundesregierung?
Der Bundesregierung lagen keine Vorab-Informationen vor.

6. Hat die Bundesregierung die Existenz der Terrorliste an sich und die daraus resultierenden Folgen gegenüber der US-Regierung und der US-Börsenaufsicht SEC bereits angesprochen?
Die unter anderem für die Wertpapieraufsicht zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist vor Löschung der Liste an die SEC herangetreten. Dabei wurde insbesondere der Informationsgehalt der gewählten Methode für Investoren hinterfragt, wenn ausschnittweise und unkommentiert der Zugang zu Unternehmensberichten erleichtert wird, die mit anderer Zielsetzung verfasst wurden und teilweise bereits älteren Datums waren. Der BaFin wurde eine Überprüfung des Sachverhalts signalisiert. Der Bundesregierung liegen über die öffentliche Stellungnahme der SEC vom 20. Juli 2007 anlässlich der Löschung der Liste hinaus keine weiteren Informationen vor.

7. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt und Ergebnis?

8. Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.

9. Führt die Bundesregierung Gespräche auf europäischer Ebene zu diesem Thema?
In verschiedenen Arbeitsgruppen in Brüssel sind US-Maßnahmen mit möglicherweise extraterritorialer Wirkung ein Thema. In diesem Zusammenhang wurde auch die SEC-Liste angesprochen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

10. Welche Gefahren sieht die Bundesregierung insbesondere für betroffene deutsche Unternehmen und Banken?

11. Welche Hilfestellung gibt die Bundesregierung denjenigen deutschen Unternehmen und Banken, die auf dieser Liste aufgeführt sind?

12. Wird sie diese Hilfestellungen ausbauen und intensivieren?

13. Wenn ja, inwiefern, wann und in welchem Ausmaß?

14. Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

15. Wie beurteilt die Bundesregierung die US-kapitalmarktrechtlichen Berichtspflichten zu Geschäften mit "Terrorstaaten"?
Die in der Frage angesprochenen Berichtspflichten sind dem deutschen Kapitalmarktrecht fremd. Nach den einschlägigen Rechnungslegungsstandards des HGB und des in Deutschland einschlägigen International Accounting Standards (IAS) ist es lediglich möglich, dass Geschäftsengagements in einzelnen Staaten im Lagebericht angegeben werden, wenn aufgrund politischer Umstände ein erhöhtes wirtschaftliches Risiko besteht. Auch § 9 Abs. 3 des IAS 14 sieht eine geografische Segmentberichterstattung vor, die ein "spezifisches wirtschaftliches Umfeld" für die Segmentabgrenzung verlangt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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