Regulierung der Energieversorgungsnetze


Evaluierungsbericht der Bundesregierung über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung durch das Energiewirtschaftsgesetz
"Regulierungsrahmen für Energieversorgungsnetze noch unbefriedigend"

(30.10.07) - Der 2005 geschaffene Rechtsrahmen für die Regulierung der Energieversorgungsnetze ist "noch nicht zufrieden stellend". Darauf verweist die Bundesregierung in ihrem Evaluierungsbericht über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung durch das Energiewirtschaftsgesetz (16/6532).

Trotz der Erfolge, die die neuen Rahmenbedingungen zeigten, bestünden "noch einige Defizite". Als positiv hebt der Bericht hervor, dass die Verbraucherrechte "deutlich gestärkt" und die Rahmenbedingungen für einen Lieferantenwechsel "weiter verbessert" worden seien. Ein höherer Wettbewerb sei daher zu erwarten. Insbesondere in den Bereichen Erzeugung und Großhandel müsse der Wettbewerb noch intensiviert werden, heißt es weiter.

Auch im Gassektor seien bislang bei der Förderung, beim Import und beim Vertrieb "noch ungenügende" Wettbewerbsentwicklungen zu verzeichnen. Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Entflechtung von Leitungsnetz und Betrieb.

Ziel sei es, mit einer Entflechtung und Regulierung sicherzustellen, dass "das Netz ein neutraler Markplatz ist und Investitionen im erforderlichen Umfang erfolgen". Die Bundesregierung wolle daher den Wettbewerb intensivieren. Dazu zähle die Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Die Netzregulierung diene auch dem Ziel, die Netznutzer und Verbraucher "vor einem Ausbeutungsmissbrauch durch die Netzbetreiber" zu schützen.

Dem Bericht zufolge befürwortet die Bundesregierung eine "unverzügliche und vollständige Öffnung des Zähl- und Messwesens" für den Wettbewerb. Dadurch könnten technische Innovationen in diesen Bereichen gefördert werden, die dem Endverbraucher zugute kämen. Auch solle die Transparenz der Strom- und Gasrechnung durch einen neuen Paragrafen im Energiewirtschaftsgesetz verbessert werden. Zudem will die Bundesregierung die Nachteile beseitigen, die mit den getrennten Regelzonen verbunden sind.

Dabei sollen auch alle Optionen für "eine gemeinsame Regelzone" entwickelt werden, heißt es in dem Bericht weiter. Deutschland ist derzeit in vier Regelzonen unterteilt, die den Eigentumsgrenzen der Übertragungsnetze von Eon, RWE, EnBW und Vattenfall entsprechen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen