Regulierung der Energieversorgungsnetze
Evaluierungsbericht der Bundesregierung über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung durch das Energiewirtschaftsgesetz
"Regulierungsrahmen für Energieversorgungsnetze noch unbefriedigend"
(30.10.07) - Der 2005 geschaffene Rechtsrahmen für die Regulierung der Energieversorgungsnetze ist "noch nicht zufrieden stellend". Darauf verweist die Bundesregierung in ihrem Evaluierungsbericht über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung durch das Energiewirtschaftsgesetz (16/6532).
Trotz der Erfolge, die die neuen Rahmenbedingungen zeigten, bestünden "noch einige Defizite". Als positiv hebt der Bericht hervor, dass die Verbraucherrechte "deutlich gestärkt" und die Rahmenbedingungen für einen Lieferantenwechsel "weiter verbessert" worden seien. Ein höherer Wettbewerb sei daher zu erwarten. Insbesondere in den Bereichen Erzeugung und Großhandel müsse der Wettbewerb noch intensiviert werden, heißt es weiter.
Auch im Gassektor seien bislang bei der Förderung, beim Import und beim Vertrieb "noch ungenügende" Wettbewerbsentwicklungen zu verzeichnen. Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Entflechtung von Leitungsnetz und Betrieb.
Ziel sei es, mit einer Entflechtung und Regulierung sicherzustellen, dass "das Netz ein neutraler Markplatz ist und Investitionen im erforderlichen Umfang erfolgen". Die Bundesregierung wolle daher den Wettbewerb intensivieren. Dazu zähle die Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Die Netzregulierung diene auch dem Ziel, die Netznutzer und Verbraucher "vor einem Ausbeutungsmissbrauch durch die Netzbetreiber" zu schützen.
Dem Bericht zufolge befürwortet die Bundesregierung eine "unverzügliche und vollständige Öffnung des Zähl- und Messwesens" für den Wettbewerb. Dadurch könnten technische Innovationen in diesen Bereichen gefördert werden, die dem Endverbraucher zugute kämen. Auch solle die Transparenz der Strom- und Gasrechnung durch einen neuen Paragrafen im Energiewirtschaftsgesetz verbessert werden. Zudem will die Bundesregierung die Nachteile beseitigen, die mit den getrennten Regelzonen verbunden sind.
Dabei sollen auch alle Optionen für "eine gemeinsame Regelzone" entwickelt werden, heißt es in dem Bericht weiter. Deutschland ist derzeit in vier Regelzonen unterteilt, die den Eigentumsgrenzen der Übertragungsnetze von Eon, RWE, EnBW und Vattenfall entsprechen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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