Bundesrat kritisiert Plan zum Kassenschutz
Manipulationen an Registrierkassen zum Zwecke der Steuerhinterziehung verhindern
Sicherheitslösung müsse aus einem Bündel mehrerer aufeinander abgestimmter Maßnahmen bestehen und nicht nur aus einer technischen Komponente, fordern die Länder
Der Deutsche Bundesrat hält die von der Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535) geplanten Maßnahmen für unzureichend. In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/9957) vorgelegten Stellungnahme der Länder begrüßen diese zwar die Absicht, Manipulationen an Registrierkassen zum Zwecke der Steuerhinterziehung zu verhindern. Ein wirksamer Schutz könne damit aber nicht erreicht werden.
So verlangen die Länder eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen, da nur so nachgeprüft werden könne, "ob das Sicherheitssystem benutzt wird und nach Maßgabe der Zertifizierungsvorgaben funktioniert". Außerdem müsse die Sicherheitslösung aus einem Bündel mehrerer aufeinander abgestimmter Maßnahmen bestehen und nicht nur aus einer technischen Komponente, fordern die Länder.
Die Bundesregierung lehnt die Forderung nach einer Belegausgabepflicht in ihrer Gegenäußerung ab. Sie gehe davon aus, dass durch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bereits die erste Erfassung manipulationssicher geschützt werde, erklärt die Regierung. "Sofern Unternehmer und Kunde im Vorfeld vereinbaren, dass kein Beleg ausgestellt werden soll und der Umsatz überhaupt nicht erfasst wird, kann dieser Umstand auch durch eine Belegausgabepflicht nicht verhindert werden", heißt es. (Deutscher Bundesrat: ra)
eingetragen: 29.10.16
Home & Newsletterlauf: 16.11.16
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