Bundesrat kritisiert Plan zum Kassenschutz
Manipulationen an Registrierkassen zum Zwecke der Steuerhinterziehung verhindern
Sicherheitslösung müsse aus einem Bündel mehrerer aufeinander abgestimmter Maßnahmen bestehen und nicht nur aus einer technischen Komponente, fordern die Länder
Der Deutsche Bundesrat hält die von der Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535) geplanten Maßnahmen für unzureichend. In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/9957) vorgelegten Stellungnahme der Länder begrüßen diese zwar die Absicht, Manipulationen an Registrierkassen zum Zwecke der Steuerhinterziehung zu verhindern. Ein wirksamer Schutz könne damit aber nicht erreicht werden.
So verlangen die Länder eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen, da nur so nachgeprüft werden könne, "ob das Sicherheitssystem benutzt wird und nach Maßgabe der Zertifizierungsvorgaben funktioniert". Außerdem müsse die Sicherheitslösung aus einem Bündel mehrerer aufeinander abgestimmter Maßnahmen bestehen und nicht nur aus einer technischen Komponente, fordern die Länder.
Die Bundesregierung lehnt die Forderung nach einer Belegausgabepflicht in ihrer Gegenäußerung ab. Sie gehe davon aus, dass durch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bereits die erste Erfassung manipulationssicher geschützt werde, erklärt die Regierung. "Sofern Unternehmer und Kunde im Vorfeld vereinbaren, dass kein Beleg ausgestellt werden soll und der Umsatz überhaupt nicht erfasst wird, kann dieser Umstand auch durch eine Belegausgabepflicht nicht verhindert werden", heißt es. (Deutscher Bundesrat: ra)
eingetragen: 29.10.16
Home & Newsletterlauf: 16.11.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.