Gefahr einer Immobilienblase
Änderungen der KfW-Förderprogramme für Sanierung, Bau und Wohneigentum
Bundesregierung weist auf Bundesgesetze und EU-weite Richtlinien, die im Zweifel bei der Neuvergabe von Krediten auf eine ausreichende Eigenkapitalquote hinwirken
Die Deutsche Bundesregierung sieht derzeit keine Gefahr für eine auf Kreditfinanzierungen zurückgehende Immobilienblase in Deutschland. Daher gebe es auch keine akute Gefährdung der Finanzstabilität, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/1573) auf eine Kleine Anfrage (19/1268) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bemerkungen der Bundesbank, wonach die Immobilienpreise in Metropolen deutlich überbewertet sind, seien ebenfalls nicht als Finanzrisiko zu werten; die Kreditvergabestandards seien unverändert, das Angebot sei nicht sonderlich ausgeweitet worden.
Zugleich verweist die Bundesregierung auf Bundesgesetze und EU-weite Richtlinien, die im Zweifel bei der Neuvergabe von Krediten auf eine ausreichende Eigenkapitalquote hinwirken. Wie hoch eine solche Quote sein sollte, um eine Immobilienblase zu vermeiden, vermochte die Bundesregierung nicht zu sagen. Zum einen sei die Einschätzung Sache des Kreditgebers, zum anderen hänge die Gesamtsituation von zu vielen Einflussfaktoren ab, um Pauschalaussagen treffen zu können.
Von den Fragestellern angeführte Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen, die unter anderem Kreditlaufzeiten und die Möglichkeiten von Sondertilgungen betreffen, sieht die Bundesregierung als marginal an. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 14.06.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.