Gefahr einer Immobilienblase
Änderungen der KfW-Förderprogramme für Sanierung, Bau und Wohneigentum
Bundesregierung weist auf Bundesgesetze und EU-weite Richtlinien, die im Zweifel bei der Neuvergabe von Krediten auf eine ausreichende Eigenkapitalquote hinwirken
Die Deutsche Bundesregierung sieht derzeit keine Gefahr für eine auf Kreditfinanzierungen zurückgehende Immobilienblase in Deutschland. Daher gebe es auch keine akute Gefährdung der Finanzstabilität, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/1573) auf eine Kleine Anfrage (19/1268) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bemerkungen der Bundesbank, wonach die Immobilienpreise in Metropolen deutlich überbewertet sind, seien ebenfalls nicht als Finanzrisiko zu werten; die Kreditvergabestandards seien unverändert, das Angebot sei nicht sonderlich ausgeweitet worden.
Zugleich verweist die Bundesregierung auf Bundesgesetze und EU-weite Richtlinien, die im Zweifel bei der Neuvergabe von Krediten auf eine ausreichende Eigenkapitalquote hinwirken. Wie hoch eine solche Quote sein sollte, um eine Immobilienblase zu vermeiden, vermochte die Bundesregierung nicht zu sagen. Zum einen sei die Einschätzung Sache des Kreditgebers, zum anderen hänge die Gesamtsituation von zu vielen Einflussfaktoren ab, um Pauschalaussagen treffen zu können.
Von den Fragestellern angeführte Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen, die unter anderem Kreditlaufzeiten und die Möglichkeiten von Sondertilgungen betreffen, sieht die Bundesregierung als marginal an. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 14.06.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.