Wirksame Bürokratiebremse


Bürokratiebremse: Nach dem Prinzip "one in, one out" sollen da, wo durch Bundesministerien neue Belastungen für die Wirtschaft aufgebaut werden, an anderer Stelle Belastungen abgebaut werden
Die Bundesregierung hat den Angaben zufolge seit 2015 158 Vorhaben beschlossen, die unter die Bürokratiebremse fallen



Drei Jahre nach Einführung der sogenannten Bürokratiebremse zu Jahresbeginn 2015 zieht die Deutsche Bundesregierung ein positives Fazit dieser Regelung. Die Wirtschaft habe seither um laufenden Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro entlastet werden können, heißt es in einer Unterrichtung (19/2160) der Bundesregierung.

Mit der Bürokratiebremse sollen Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft begrenzt werden. Nach dem Prinzip "one in, one out" sollen da, wo durch Bundesministerien neue Belastungen für die Wirtschaft aufgebaut werden, an anderer Stelle Belastungen abgebaut werden.

2017 habe die Entlastung bei etwa 305 Millionen Euro gelegen. Damit sei die Bürokratiebremse ein wirksames Instrument, um den Erfüllungsaufwand zu begrenzen. Allerdings habe der Erfüllungsaufwand, der für die Wirtschaft aus der Umsetzung von EU-Vorgaben entstand, 2017 um rund eine Milliarde Euro zugenommen. Die Bundesregierung setze sich auf EU-Ebene für eine Begrenzung des Erfüllungsaufwands und für eine gezielte Verringerung der Bürokratiekosten ein.

Die Bundesregierung hat den Angaben zufolge seit 2015 158 Vorhaben beschlossen, die unter die Bürokratiebremse fallen. Davon führten 86 Vorhaben mit insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro zu einem Anstieg des laufenden Erfüllungsaufwands. Ihnen standen 72 Vorhaben gegenüber, die mit zusammen rund 2,8 Milliarden Euro zum Rückgang der Erfüllungsaufgaben beigetragen haben.

Bei der Mindestlohnanpassungsverordnung sei die in der Bürokratiebremse vorgesehene Deckelung zum Einsatz gekommen. So hätten sich die Lohnkosten für die Wirtschaft pro Jahr um rund eine Milliarde Euro erhöht. Der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau habe sich darauf verständigt, dass diese Belastungen nicht ausgeglichen werden müssen, weil die Mindestlohnkommission die Anpassung unabhängig von der Bundesregierung festgelegt habe. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 14.06.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen