Wirksame Bürokratiebremse


Bürokratiebremse: Nach dem Prinzip "one in, one out" sollen da, wo durch Bundesministerien neue Belastungen für die Wirtschaft aufgebaut werden, an anderer Stelle Belastungen abgebaut werden
Die Bundesregierung hat den Angaben zufolge seit 2015 158 Vorhaben beschlossen, die unter die Bürokratiebremse fallen



Drei Jahre nach Einführung der sogenannten Bürokratiebremse zu Jahresbeginn 2015 zieht die Deutsche Bundesregierung ein positives Fazit dieser Regelung. Die Wirtschaft habe seither um laufenden Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro entlastet werden können, heißt es in einer Unterrichtung (19/2160) der Bundesregierung.

Mit der Bürokratiebremse sollen Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft begrenzt werden. Nach dem Prinzip "one in, one out" sollen da, wo durch Bundesministerien neue Belastungen für die Wirtschaft aufgebaut werden, an anderer Stelle Belastungen abgebaut werden.

2017 habe die Entlastung bei etwa 305 Millionen Euro gelegen. Damit sei die Bürokratiebremse ein wirksames Instrument, um den Erfüllungsaufwand zu begrenzen. Allerdings habe der Erfüllungsaufwand, der für die Wirtschaft aus der Umsetzung von EU-Vorgaben entstand, 2017 um rund eine Milliarde Euro zugenommen. Die Bundesregierung setze sich auf EU-Ebene für eine Begrenzung des Erfüllungsaufwands und für eine gezielte Verringerung der Bürokratiekosten ein.

Die Bundesregierung hat den Angaben zufolge seit 2015 158 Vorhaben beschlossen, die unter die Bürokratiebremse fallen. Davon führten 86 Vorhaben mit insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro zu einem Anstieg des laufenden Erfüllungsaufwands. Ihnen standen 72 Vorhaben gegenüber, die mit zusammen rund 2,8 Milliarden Euro zum Rückgang der Erfüllungsaufgaben beigetragen haben.

Bei der Mindestlohnanpassungsverordnung sei die in der Bürokratiebremse vorgesehene Deckelung zum Einsatz gekommen. So hätten sich die Lohnkosten für die Wirtschaft pro Jahr um rund eine Milliarde Euro erhöht. Der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau habe sich darauf verständigt, dass diese Belastungen nicht ausgeglichen werden müssen, weil die Mindestlohnkommission die Anpassung unabhängig von der Bundesregierung festgelegt habe. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 14.06.18



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