Kontrolle der ärztlichen Sprechstunden
Bundesweite Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Überprüfung der Einhaltung des Versorgungsauftrags existierten nicht
Bei Hinweisen darauf, dass die Mindestsprechstunden nicht erreicht werden, würden Ärzte "genauer betrachtet" und gegebenenfalls um Stellungnahmen gebeten
Die Kontrolle der von Vertragsärzten angebotenen Sprechstundenzeiten fällt nach Angaben der Deutschen Bundesregierung in die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Vorgeschrieben seien mindestens 20 Stunden wöchentlich oder zehn Stunden bei einem hälftigen Versorgungsauftrag, heißt es in der Antwort (19/2061) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1792) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Koalition von Union und SPD will den Mindestumfang der Sprechstunden von 20 auf 25 Stunden wöchentlich erhöhen, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.
Es sei Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Einhaltung der für die Vertragsärzte geltenden Regelungen zu überwachen und die Mediziner "unter Anwendung der gesetzliche vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten", heißt es in der Antwort.
Bundesweite Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Überprüfung der Einhaltung des Versorgungsauftrags existierten nicht. Es obliege den jeweiligen KV, geeignete Kriterien zugrunde zu legen. Für die Prüfung würden in den KV unterschiedliche Verfahren angewendet.
Bei Hinweisen darauf, dass die Mindestsprechstunden nicht erreicht werden, würden Ärzte "genauer betrachtet" und gegebenenfalls um Stellungnahmen gebeten. Letztlich drohe ein Verlust der Zulassung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 14.06.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.