Kontrolle der ärztlichen Sprechstunden
Bundesweite Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Überprüfung der Einhaltung des Versorgungsauftrags existierten nicht
Bei Hinweisen darauf, dass die Mindestsprechstunden nicht erreicht werden, würden Ärzte "genauer betrachtet" und gegebenenfalls um Stellungnahmen gebeten
Die Kontrolle der von Vertragsärzten angebotenen Sprechstundenzeiten fällt nach Angaben der Deutschen Bundesregierung in die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Vorgeschrieben seien mindestens 20 Stunden wöchentlich oder zehn Stunden bei einem hälftigen Versorgungsauftrag, heißt es in der Antwort (19/2061) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1792) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Koalition von Union und SPD will den Mindestumfang der Sprechstunden von 20 auf 25 Stunden wöchentlich erhöhen, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.
Es sei Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Einhaltung der für die Vertragsärzte geltenden Regelungen zu überwachen und die Mediziner "unter Anwendung der gesetzliche vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten", heißt es in der Antwort.
Bundesweite Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Überprüfung der Einhaltung des Versorgungsauftrags existierten nicht. Es obliege den jeweiligen KV, geeignete Kriterien zugrunde zu legen. Für die Prüfung würden in den KV unterschiedliche Verfahren angewendet.
Bei Hinweisen darauf, dass die Mindestsprechstunden nicht erreicht werden, würden Ärzte "genauer betrachtet" und gegebenenfalls um Stellungnahmen gebeten. Letztlich drohe ein Verlust der Zulassung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 14.06.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik
Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."
-
Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte
Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.
-
Modernisierung des Postrechts
In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.
-
Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag
Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.
-
Soziale und ökologische Nachhaltigkeit
Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.