Landwirtschaftliches Bodenrecht


Agrarstrukturelle Herausforderungen auf dem Bodenmarkt und Anpassung des landwirtschaftlichen Bodenrechts
Sowohl das Grundstücksverkehrsgesetz als auch das Landpachtverkehrsgesetz sollten aktive Landwirte auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt unterstützen, wiesen aber in der Anwendung durch die Länder Defizite auf



"Die agrarstrukturellen Herausforderungen auf dem Bodenmarkt können ohne Anpassung des landwirtschaftlichen Bodenrechts durch die Länder nicht bewältigt werden", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9410) auf eine Kleine Anfrage (18/9215) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kernziel des aktuellen Bodenrechts sei es, den Vorrang aktiver Landwirte beim Bodenerwerb zu sichern sowie spekulative Tendenzen einzudämmen, führt die Bundesregierung aus.

Sowohl das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) als auch das Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) sollten aktive Landwirte auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt unterstützen, wiesen aber in der Anwendung durch die Länder Defizite auf. Kein Bundesland habe die Vorschläge der "Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenmarktpolitik (BLAG) für eine verbesserte Regulierung des Bodenrechts bislang umgesetzt, heißt es weiter.

Die agrarstrukturellen Folgen einer möglichen Insolvenz des Unternehmens KTG Agrar SE sind nach Auffassung der Bundesregierung derzeit nicht endgültig absehbar, da der Verlauf des Insolvenzverfahrens offen sei. Sollte es zum Verkauf von Einzelflächen oder ganzen Betrieben kommen, gehe sie davon aus, dass diese häufig von anderen Investoren erworben würden. "Der Finanzbedarf für die Losgröße von Einzelflächen oder ganzen Tochtergesellschaften überschreitet in der Regel die Kaufkraft ortsansässiger Landwirte. Im Ergebnis nimmt die Flächenkonzentration weiter zu", schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 08.10.16
Home & Newsletterlauf: 28.10.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen