Schutz von Whistleblowern


Vorschläge der EU-Kommission zum Schutz von Whistleblowern
Wie steht die Bundesregierung zu den geplanten konkreten Vorschlägen der EU-Kommission zur Einführung und Ausgestaltung des Schutzes für Whistleblower? - Wie plant die Bundesregierung auf die Vorschläge der EU-Kommission zum Schutz von Whistleblowern zu reagieren?



Nach der Haltung der Deutschen Bundesregierung zu den geplanten konkreten Vorschlägen der EU-Kommission zur Einführung und Ausgestaltung des Schutzes für Whistleblower fragt die Fraktion der FDP. In einer Kleinen Anfrage (19/3275) bezieht sie sich auf Äußerungen von EU-Kommissarin Vera Jourová vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, wonach nationale Behörden verpflichtet werden sollen, Bürger zu informieren und Schulungen für Behörden im Umgang mit Hinweisgebern anzubieten.

Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie die Bundesregierung plant, auf die Vorschläge zu reagieren, ob sie diese für erforderlich hält, und was sie gegebenenfalls kosten würden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Am 15. Mai 2018 sprach die EU-Kommissarin Věra Jourová vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz über konkrete Vorschläge der Europäischen Kommission. Sie erläuterte dabei unter anderem die Ausgestaltung des Schutzes für sogenannte Whistleblower. Danach sollen nationale Behörden verpflichtet werden, Bürger zu informieren und Schulungen für Behörden im Umgang mit Hinweisgebern anzubieten.

Darüber hinaus sollen alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro (auch staatliche, regionale Verwaltungen und Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern) ein internes Verfahren zum Umgang mit Whistleblowern einführen müssen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 03.09.18


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