Geldwäscheprävention bei Immobilien


Geldwäschebekämpfung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Entwurf sieht unter anderem Einschränkungen bei den Verschwiegenheitspflichten der freien Berufe und eine stärkere Regulierung bei Bargeldgeschäften vor




Der Finanzausschuss hat die von der Deutschen Bundesregierung geplanten Maßnahmen gegen Geldwäsche besonders im Bereich der Immobilientransaktionen weiter verschärft. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger(FDP) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (19/13827) zu, nachdem die Koalitionsfraktionen zuvor mit zahlreichen Änderungen unter anderem für mehr Transparenz im Immobilienbereich gesorgt hatten. Zahlreiche Änderungs- und Entschließungsanträge von Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt. Dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten schließlich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Linksfraktion enthielt sich, Enthaltungen gab es von den Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Ein von der Linksfraktion als Antrag vorgelegter "Masterplan gegen Geldwäsche" (19/11098) wurde abgelehnt.

Der in geänderter Fassung beschlossene Entwurf sieht unter anderem Einschränkungen bei den Verschwiegenheitspflichten der freien Berufe und eine stärkere Regulierung bei Bargeldgeschäften vor. Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Ausweitung des Kreises der sogenannten geldwäscherechtlich Verpflichteten.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies auf Schätzungen, wonach das Geldwäschevolumen in Deutschland 100 Milliarden Euro betrage. Geldwäschebekämpfung sei daher Kriminalitätsbekämpfung. Besonders wichtig sei, dass die wirtschaftlich berechtigten von ausländischen Unternehmen, die Immobilien erwerben, in das Transparenzregister eingetragen werden müssten. Geschehe dies nicht, dürften die Notare solche Geschäfte nicht beurkunden. Allerdings wurden auch einige geplante Verschärfungen wieder zurückgenommen. So wird darauf verzichtet, beim Einsatz von sogenannten Prepaid-Karten ab einem Umsatz von 20 Euro eine Identifizierungspflicht einzuführen. Künftig gilt die Identifizierungspflicht erst ab 100 Euro im Internet und 150 Euro offline. Auch die SPD-Fraktion lobte, dass die Maßnahmen gegen Geldwäsche im Immobiliensektor verschärft worden seien. Es sei gelungen, das Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zu verbessern.

Dagegen wandte sich die AfD-Fraktion grundsätzlich gegen die Maßnahmen, die für sie einen "weiteren Schritt in Richtung Sozialismus" darstellen. Die Bürger würden unter Generalverdacht gestellt. Die Bespitzelung der Bürger durch Meldungen aller Art und Absenkung von Bargeldschwellen bei Edelmetallkäufen lehne die AfD ab: "Der Staat muss nicht alles wissen".

Die FDP-Fraktion bezeichnete den Entwurf in vielerlei Hinsicht als technisch gelungen. Durch die Veränderungen im parlamentarischen Verfahren sei es zu Verbesserungen gekommen. Bei den Meldeschwellen für Güterhändler stelle sich allerdings die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Die Linksfraktion wies die Vorwürfe der AfD-Fraktion zurück: Die Maßnahmen hätten nichts mit Sozialismus und Bespitzelung zu tun, sondern mit Strafverfolgung. Begrüßt wurden von der Fraktion die Verschärfungen im Immobiliensektor. Es sei ein zentrales Immobilienregister erforderlich, damit die wahren Eigentümer bekannt würden. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthält der Entwurf viel Licht und viel Schatten. Begrüßt wurde, dass im Hochrisikobereich Immobilien etwas geschehe. Die Fraktion wünschte sich aber mehr Aufsicht im Finanzsektor. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 14.11.19
Newsletterlauf: 07.01.20



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