Amtschef bestreitet Nähe zu Autoindustrie
Das KBA steht in der Kritik, weil es illegale Abschalteinrichtungen, mit denen Volkswagen die Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen manipulierte, nicht erkannte
Warum man VW nicht die Typgenehmigung entzogen habe, wollte der Grünen-Obmann Oliver Krischer vom zuständen KBA-Referatsleiter Klaus Pietsch wissen
Der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Ekhard Zinke, weist Vorwürfe der Kungelei seiner Behörde mit der Automobilindustrie von sich. Sein Amt sei seit Jahrzehnten der Objektivität und Neutralität verpflichtet, sagte Zinke am Donnerstagabend im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages. "Das ist und war mir immer ein sehr hohes Anliegen." Es treffe ihn persönlich, wenn dem KBA Mauschelei vorgehalten und es als "Bettvorleger der Industrie" bezeichnet werde.
Der KBA-Präsident gehört der von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) im September 2015 eingesetzten Untersuchungskommission an. Zinke bezog sich unter anderem auf eine bekannt gewordene Mail an zwei Mitarbeiter seines Hauses, in der er Einwände von Opel auf den Berichtsentwurf für nachvollziehbar erklärte und "Mit industriefreundlichem Gruß" endete. Zinke sprach von einer "bitterironischen Formulierung" angesichts der großen Arbeitsbelastung in seinem Hause, die,"nicht den Funken an Ernsthaftigkeit" gehabt habe und von den beiden Kollegen auch nicht so verstanden worden sei.
Das KBA steht in der Kritik, weil es illegale Abschalteinrichtungen, mit denen Volkswagen die Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen manipulierte, nicht erkannte. Zinke sagte, davon habe er am 18. September 2015 aus den ARD-"Tagesthemen" erfahren. Auch den Begriff Abschalteinrichtung habe er zuvor nicht gekannt. Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zeigten sich darüber erstaunt. Immerhin regelt eine EU-Verordnung von 2007 deren grundsätzliches Verbot und den erlaubten Einsatz in Ausnahmefällen, etwa zum Motorschutz. Verstöße sollen mit wirksamen und abschreckenden Sanktionen belegt werden. Zu dieser Frage wollte Zinke mit Blick auf das im Dezember von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren nichts sagen. Brüssel wirft der Bundesregierung und sechs weiteren Staaten vor, keine Sanktionen gegen VW verhängt und nicht alle Informationen aus der nationalen Untersuchung offengelegt zu haben.
Verkehrsminister Dobrindt hatte nach Bekanntwerden des VW-Skandals eine Untersuchungskommission eingesetzt. VW wurde verpflichtet, die umstrittene Software zu beseitigen. Warum man VW nicht die Typgenehmigung entzogen habe, wollte der Grünen-Obmann Oliver Krischer vom zuständen KBA-Referatsleiter Klaus Pietsch wissen. Laut Verwaltungsrecht müsse das mildeste Mittel genutzt werden, antwortete dieser. Dies sei die nachträgliche Anordnung gewesen, wieder den gesetzeskonformen Zustand der Autos herzustellen.
Die Kommission nahm auch andere Hersteller unter die Lupe, insgesamt 53 Modelle. Die Nutzung illegaler Abschalteinrichtungen wie bei VW konnte nicht nachgewiesen werden, jedoch wiesen viele andere Fahrzeuge auffällige Stickoxid-Emissionen auf. Sie nutzten sogenannte Thermofenster, außerhalb derer die Abgasreinigung abgeriegelt wird. Die Hersteller erklären dies mit dem Motorschutz. Letztlich wurden sie nicht zu Rückrufen verpflichtet, sondern erklärten sich freiwillig zur Nachrüstung bereit. Europaweit rund 630.000 Autos von Audi, Mercedes, Opel, Porsche und VW waren betroffen.
Vor der Veröffentlichung des Kommissionsberichts am 22. April 2016 wurden die betreffenden Hersteller einbestellt und um Stellungnahmen gebeten. Zinke bestritt, dass Formulierungen "abgestimmt" worden seien. "In keinem Fall habe sich das KBA von der Bewertung der Industrie beeinflussen lassen", betonte der KBA-Präsident. Man habe aber sicherstellen müssen, dass man bei den Messungen von richtigen technischen Sachverhalten ausgehe. So wollte das KBA laut Zinke auch teuren Schadenersatzklagen vorbeugen.
Einschließlich Zinke standen in den vergangenen Wochen sieben Mitarbeiter des KBA dem Ausschuss Rede und Antwort. Das Amt untersteht dem Bundesverkehrsministerium. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 10.03.17
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