Einführung einer EU-rechtswidrigen Maut


Gesetzentwurf: Linke will Gesetz zur Pkw-Maut aufheben
Nicht haltbare Einnahmeprognose für die geplante Pkw-Maut



Das seit dem 12. Juni 2015 geltende, derzeit aber ausgesetzte Infrastrukturabgabengesetz soll aufgehoben werden. Das ist die Zielrichtung eines von der Fraktion Die Linke vorgelegten Gesetzentwurfes (Infrastrukturabgabenaufhebungsgesetz) (18/11012). Aus Sicht der Abgeordneten würde eine Beibehaltung der gesetzlichen Regelungen zur Pkw-Maut den bereits angerichteten außenpolitischen Schaden für Deutschland weiter vergrößern. Eine mit Brüssel abgestimmte praktische Einführung einer EU-rechtswidrigen Maut würde darüber hinaus einen fatalen Präzedenzfall darstellen, der die Durchsetzung der primärrechtlichen Grundlagen der Europäischen Union in Frage stelle, heißt es zur Begründung.

Die Linksfraktion verweist zudem auf die "nicht haltbare" Einnahmeprognose für die geplante Pkw-Maut. Während das Bundesverkehrsministerium von etwa 500 Millionen Euro an jährlichen Nettoeinnahmen ausgehen würde, wiesen Berechnungen unabhängiger Gutachter ein deutlich geringeres Einnahmepotenzial aus.

Vor dem Hintergrund des mit der EU-Kommission geschlossenen Kompromisses, der neben einer Senkung der Preise für Kurzzeitvignetten auch eine Erhöhung der geplanten Entlastungsbeträge für inländische Kfz-Halter insbesondere emissionsarmer Pkw vorsehe, sei davon auszugehen, "dass die Pkw-Maut nicht nur ein Nullsummenspiel ist, sondern zum Zuschussgeschäft wird", schreiben die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 10.03.17


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen