Bundesrechnungshof kritisiert Bahnpolitik
Bahnpolitik der Deutschen Bundesregierung in der Kritik
"Aus der globalen Geschäftstätigkeit der DB AG ergeben sich bislang keine positiven Effekte für die Ertrags- und Finanzlage der Eisenbahn in Deutschland"
Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert die Bahnpolitik der Bundesregierung. In seinem "Bericht nach Paragraf 99 der Bundeshaushaltsordnung zur strukturellen Weiterentwicklung und Ausrichtung der Deutschen Bahn AG am Bundesinteresse", der als Unterrichtung (19/7050) vorliegt, kommt der BRH zu der Einschätzung, dass die mit der Bahnreform 1994 verfolgten Ziele nicht erreicht worden seien und die Bundesregierung zu den Fehlentwicklungen bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) "durch eigene Entscheidungen und Versäumnisse" wesentlich beigetragen habe.
Wie die Rechnungsprüfer schreiben, sei das Kernziel "Mehr Verkehr auf die Schiene" nicht erreicht worden. Die Marktanteile der DB AG in Deutschland würden weiter sinken. Im Güterverkehr habe der Verkehrsanteil der Eisenbahn seit dem Jahr 1990 trotz Bahnreform weiter abgenommen. Auf dem deutschen Schienenverkehrsmarkt könne sich die DB AG nur schwer behaupten. Zwar habe sie im Personenfernverkehr auf der Schiene kaum Konkurrenz und steigere ihre Fahrgastzahlen in diesem Segment. "Jedoch verliert sie im Schienenpersonennahverkehr und im Schienengüterverkehr stetig Marktanteile an eine Vielzahl konkurrierender Eisenbahnunternehmen", schreibt der Bundesrechnungshof.
Kritisch bewertet wird in der Unterrichtung auch die Ausweitung "internationaler und bahnfremder Geschäftstätigkeiten" der DB AG. Im Ergebnis ihrer Internationalisierungsstrategie sei die DB AG - und damit der Bund - aktuell unternehmerisch in mehr als 140 Ländern tätig. Im Ausland erziele der DB AG-Konzern etwa 43 Prozent seines Umsatzes und rund 73 Prozent seiner Tochterunternehmen hätten dort ihren Sitz. "Aus der globalen Geschäftstätigkeit der DB AG ergeben sich bislang keine positiven Effekte für die Ertrags- und Finanzlage der Eisenbahn in Deutschland", urteilen die Rechnungsprüfer.
Verfehlt worden seien auch die finanziellen Ziele der Bahnreform, wie der Haushaltsausschuss des Bundestages bereits im November 2016 festgestellt habe, heißt es weiter. Obwohl die öffentliche Hand die DB AG zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit frei von Finanzschulden gestellt und danach fortwährend finanziell unterstützt habe, sei der Konzern derzeit mit fast 20 Milliarden Euro verschuldet - Tendenz steigend. Der Zufluss liquider Mittel aus dem operativen Geschäft der DB AG reiche nicht aus, um die aktuellen und in den nächsten Jahren betriebsnotwendigen Investitionen zu finanzieren, heißt es in dem Bericht.
Diese Fehlentwicklungen seien aber nicht allein Ergebnis der Entscheidungen der DB AG, betont der BRH. Vielmehr habe die Bundesregierung durch eigene Entscheidungen und Versäumnisse wesentlich dazu beigetragen. So habe sie die Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Verkehrsträger so ausgestaltet, dass es der Eisenbahn erschwert sei, im Wettbewerb Verkehre auf die Schiene zu verlagern. Auch sei die ausufernde internationale Geschäftstätigkeit des DB AG-Konzerns stets gebilligt worden, "statt infrage zu stellen, ob diese mit dem grundgesetzlichen Gewährleistungsauftrag und dem Interesse des Eigentümers Bund im Einklang steht". Die Bundesregierung hat aus Sicht des Rechnungshofes zudem zugelassen, dass die DB AG regelmäßig Finanzmittel für den Erwerb von Unternehmensanteilen im Ausland oder für "bahnfremde" Geschäfte eingesetzt hat statt für ihr Kerngeschäft, die Eisenbahn in Deutschland.
Der Bund, so fordern die Rechnungsprüfer, müsse künftig aktiv darauf hinwirken, dass das Handeln seines Unternehmens am Bundesinteresse ausgerichtet ist und damit Bundesaufgaben erfüllt werden. Er müsse den grundgesetzlichen Gewährleistungsauftrag "mit Leben füllen". Nicht benötigte Unternehmensteile sollten vollständig verkauft werden, empfiehlt der Rechnungshof. Außerdem muss die Bundesregierung aus seiner Sicht für angemessenen gesellschaftsrechtlichen Einfluss sorgen. Hierzu gehöre unter anderem, "in einer geeigneten Rechtsform den Unternehmenszweck im Regelwerk klar zu bestimmen und auf eine an den Zielen des Bundes ausgerichtete Geschäftstätigkeit hinzuwirken". (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 19.03.19
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