Plädoyer für mehr Frauen in Leitungsjobs


Grünen-Fraktion mit der Forderung von verbindlichen Vorgaben für die Besetzung von Spitzenfunktionen im Gesundheitswesen
Der Arbeitgeberverband BDA erklärte, ein möglichst repräsentatives Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung sei wünschenswert, sollte aber nicht durch eine Quote erzwungen werden, zumal die Zulässigkeit von Quoten bei Wahlen verfassungsrechtlich umstritten sei



Gesundheits- und Sozialexperten befürworten grundsätzlich einen höheren Frauenanteil in Führungspositionen der Selbstverwaltung. Allerdings werden verbindliche Frauenquoten teilweise kritisch gesehen, wie eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ergab. Mehrere Sachverständige sprachen sich in der Anhörung wie auch in schriftlichen Stellungnahmen dafür aus, mit einer Reorganisation von Abläufen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

In der Expertenanhörung ging es konkret um einen Antrag (19/4855) der Grünen-Fraktion mit der Forderung von verbindlichen Vorgaben für die Besetzung von Spitzenfunktionen im Gesundheitswesen. Frauen seien in Führungspositionen der Krankenkassen und ihrer Verbände, den Organisationen der Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen stark unterrepräsentiert. Dies stehe im Gegensatz zum hohen Frauenanteil bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen.

Die Abgeordneten fordern eine angemessene Repräsentanz in den Verwaltungsräten der gesetzlichen Krankenkassen und den Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie den Spitzenverbänden der Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene.

Die Einzelsachverständige Antje Kapinsky erklärte, es bestehe dringender Handlungsbedarf. In Krankenhäusern und Arztpraxen, bei Krankenkassen und Institutionen, seien Frauen zahlenmäßig stark vertreten, jedoch würden Führungspositionen in den Organisationen und Gremien des Gesundheitswesens überwiegend von Männern besetzt. In wissenschaftlichen Studien werde der Zusammenhang zwischen dem Frauenanteil in entscheidenden Positionen und den medizinischen Entscheidungen klar belegt. Eine stärkere Beteiligung von Frauen führe zu signifikant besseren Ergebnissen.

Der Arbeitgeberverband BDA erklärte, ein möglichst repräsentatives Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung sei wünschenswert, sollte aber nicht durch eine Quote erzwungen werden, zumal die Zulässigkeit von Quoten bei Wahlen verfassungsrechtlich umstritten sei. Für einen höheren Anteil von Frauen in der sozialen Selbstverwaltung wäre es hingegen hilfreich, die Wählbarkeitsvoraussetzungen zu lockern und die Entscheidungsspielräume zu stärken. Zudem sollte darauf hingewirkt werden, dass die mit den Posten verbundene Gremienarbeit auch neben Beruf und Familie möglich sei und Frauen nicht überfordere.

Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hält es für wesentlich, eine hinreichende Vereinbarkeit der beruflichen oder ehrenamtlichen Anforderungen mit parallel bestehenden Erziehungs- und Betreuungspflichten sicherzustellen. Dies gelte auch für die Gewinnung von weiblichen Führungskräften und Vorständen und zweiten Führungsebenen der Krankenkassen. So verfolge der GKV-Spitzenverband mit seinem Gleichstellungsplan das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Nach Angaben der Gewerkschaft verdi wird der Frauenanteil in den Selbstverwaltungsgremien durch die Zusammensetzung konkurrierender Listen entscheidend beeinflusst. Wenn eine Liste mit Frauenquote aufgestellt sei, könne der Wahlerfolg anderer, männerdominierter Listen im Ergebnis dazu führen, dass Frauen unterrepräsentiert sind. So falle auf, dass die Arbeitgeber überwiegend männliche Repräsentanten in die gemeinsam selbstverwalteten Gremien entsenden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geht davon aus, dass sich der Anteil der Ärztinnen weiter erhöhen wird und dies dazu führt, dass sich auch mehr Frauen berufspolitisch engagieren und in den Führungspositionen des Gesundheitswesens vertreten sein werden. Um Frauen den Weg dorthin zu ebnen, müssten jedoch die Rahmenbedingungen stimmen mit der Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Verpflichtungen. Eine starre Quote könnte Frauen als Makel anhängen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.06.19
Newsletterlauf: 29.07.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen