Geldwäsche-Risiko im Immobiliensektor
Compliance: Geldwäscheaktivitäten mittels Investitionen in Immobilien
Beim Kampf gegen Geldwäsche verweist die Regierung auf die kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen zur 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Die Immobilienwirtschaft ist nach Ansicht der Bundesregierung besonders anfällig für Geldwäsche. Aufgrund der hohen Transaktionsvolumina handele es sich um einen Sektor mit herausgehobenem Risiko, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/2449) auf eine Kleine Anfrage (19/1956) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. "Die in diesem Bereich regelmäßig vorhandene Wertstabilität eröffnet die Möglichkeit, insbesondere hohe Bargeldsummen zu platzieren." Beim Kampf gegen Geldwäsche verweist die Regierung auf die kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen zur 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie.
Auf Bundesebene konzentriere sie sich auf die Nationale Risikoanalyse, die unter anderem das Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko im Immobiliensektor untersucht. Dabei würden die Berufsfelder von Immobilienmaklern, Bauträgern, Architekten und Notaren untersucht. Ergebnisse sollen im Sommer kommenden Jahres vorliegen. Außerdem soll die geldwäscherechtliche Aufsicht im Immobiliensektor weiter gestärkt werden. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gab es in etwa sieben Prozent der 563 erfassten Verfahren Organisierter Kriminalität 2016 Geldwäscheaktivitäten mittels Investitionen in Immobilien.
Die Fragesteller hatten der Bundesregierung vorgeworfen, trotz bekannter Problemlagen zu wenig gegen Geldwäsche im Immobiliensektor unternommen zu haben.
Die Antwort zeigt zudem die deutlich gestiegenen Transaktionsvolumina in dem Wirtschaftszweig: Der Geldumsatz von bebauten und unbebauten Immobilien stieg demnach von 174 Milliarden Euro 2007 auf 237,5 Milliarden Euro 2016. Dabei wurde bei Wohnimmobilien ein Drittel des Umsatzes 2016 in den sieben größten Städten erzielt, bei bebauten Wirtschaftsimmobilien mit 37 Prozent noch mehr. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 01.08.18
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