Einhelliges Votum für Buchpreisbindung


Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld
Eine Abschaffung der Buchpreisbindung würde die vielfältige deutsche Verlags- und Buchhändlerlandschaft schädigen



Einhellig haben sich alle Fraktionen im Kulturausschuss für die Beibehaltung der Buchpreisbindung ausgesprochen. Der Ausschuss wies in seiner Sitzung das Sondergutachten der Monopolkommission (19/2444) zurück, die sich für die Abschaffung der Buchpreisbindung ausgesprochen hat. Die Monopolkommission argumentiert in ihrem Gutachten, die Buchpreisbindung sei zum einen nur sehr schwer mit den EU-Wettbewerbsregeln zu vereinbaren und zudem sei nicht nachweisbar, dass sie zum Schutz des Kulturgutes Buch beitrage.

Die Vertreter der Koalitionsfraktionen wiesen in der Sitzung des Kulturausschusses darauf hin, dass sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag klar zur Buchpreisbindung bekannt hätten. Dies sei kein Gegenstand langer Diskussionen in den Koalitionsverhandlungen gewesen, hieß es aus der SPD-Fraktion. Der freie Wettbewerb brauche auch Leitplanken, um das Kulturgut Buch zu schützen. Die Unionsfraktion forderte, sich jedem Angriff und jeder Erosion der Buchpreisbindung zu widersetzen.

Auch die Oppositionsfraktionen bekannten sich zum System der Buchpreisbindung und sicherten der Koalition und der Bundesregierung an diesem Punkt ihre Unterstützung zu. Bücher seien "geistiges Grundnahrungsmittel", hieß es aus der AfD-Fraktion. Vertreter der Linksfraktion und der FDP-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, dass eine Abschaffung der Buchpreisbindung die vielfältige deutsche Verlags- und Buchhändlerlandschaft schädigen würde, profitieren würden lediglich große Onlinehändler wie Amazon.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) begrüßte das eindeutige Votum des Kulturausschusses. Die Bundesregierung werde in jedem Fall an der Buchpreisbindung festhalten. Das Sondergutachten der Monopolkommission sei rechtlich aber nicht bindend und ginge auch von falschen Annahmen aus. Die Buchpreisbindung sei ein wirksames kulturpolitisches Instrument, um das Kulturgut Buch zu schützen. Dies sei auch vom Europäischen Gerichtshof 2001 in seinem Urteil zur Buchpreisbindung in Frankreich bestätigt worden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 02.08.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen