Schäuble: Sehr komplexes Cum/Ex-Problem


Cum/Ex-Ausschuss zum Thema des steuerschädlichen Dividendenstrippings
Mit dem OGAW-IV-Umsetzungsgesetz seien dann mit Wirkung zum 1.1.2012 Cum/Ex-Transaktionen endgültig unterbunden worden



Zum Abschluss der Zeugenvernehmung des 4. Untersuchungsausschusses (Cum/Ex) sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble aus. Der CDU-Politiker gab in der rund dreistündigen öffentlichen Sitzung zum Thema des steuerschädlichen Dividendenstrippings zu Protokoll, er sei wenige Monate nach seinem Amtsantritt mit dem Thema Cum/Ex - die bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag jahrelang angewendete Praxis, sich eine einmal abgeführter Kapitalertragssteuer mehrfach erstatten zu lassen - befasst worden.

Nach seinem Kenntnisstand habe die Regelung aus dem Jahr 2007 nicht ausgereicht, diese illegale Praxis zu beenden. Er habe sich in den ersten Monaten des Jahres 2010 intensiv damit beschäftigt und im Juli 2010 dann entschieden, das Verfahren der Kapitalertragsteuererstattung grundsätzlich neu regeln zu lassen. Es seien dann die Einzelheiten für eine Systemumstellung erarbeitet und ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden. Mit dem OGAW-IV-Umsetzungsgesetz seien dann mit Wirkung zum 1.1.2012 Cum/Ex-Transaktionen endgültig unterbunden worden.

Schäuble ist seit Herbst 2009 im Amt. Das Bundesfinanzministerium erhielt nach eigenen Angaben im Frühjahr 2009 Kenntnis von der Existenz eines Cum/Ex-Geschäftsmodells, durch das dem Fiskus Schätzungen von Experten zufolge Steuern in Milliardenhöhe entgangen sein sollen.

Schäuble sagte, das Problem sei sehr komplex und daher nicht einfach zu lösen gewesen. Die Erarbeitung des neuen Gesetzes habe daher seine Zeit gebraucht, und zudem hätten die Betroffenen für die Systemumstellung auch eine Vorlaufzeit benötigt. Gegen Ende 2012 habe er sich vergewissert, ob mit der Neuregelung das Problem für die Zukunft gelöst sei, und es habe keine gegenteiligen Informationen gegeben. Der missbräuchlichen Gestaltung sei damit ein Ende gesetzt worden. Gegen eine Anhörung der Branchenverbände im Rahmen der Gesetzgebung sei nichts einzuwenden.

Wie der Minister betonte, sei die Finanzverwaltung immer davon ausgegangen, dass die Cum/Ex-Transaktionen rechtswidrig waren. Es sei immer wieder versucht worden, im Gespräch mit den Bundesländern den nicht bezifferbaren Steuerausfall einzugrenzen. Verzögert worden sei die Aufarbeitung unter anderem durch einen Rechtsstreit mit der Finanzgerichtsbarkeit. Sein Ministerium habe alles unternommen, solche Geschäfte für die Zukunft zu unterbinden. Eine Schätzung des möglichen Schadens wäre spekulativ und könne nicht seriös vorgenommen werden. Im Nachhinein sei er zudem der Meinung, dass der Cum/Ex-Gesetzgebungsprozess angesichts der schwierigen Materie und des üblichen Prozederes "ungewöhnlich schnell" verlaufen sei.

Thema der Befragung war erneut die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Auch Schäuble sagte aus, das diese dem Ministerium unterstehende Behörde nicht für den Vollzug der Steuergesetze zuständig sei. Dies falle in die Zuständigkeit der Steuerbehörden der Länder. Diese hätten bei Verdacht auf strafrechtliche Vorfälle die Staatsanwaltschaft zu informieren. Die Aufgabe der BaFin sei es hingegen, die Stabilität des Finanzsektors zu garantieren. Er halte sich daher mit Aussagen zu einer möglichen Strafbarkeit zurück. Einer Frage nach der politischen Verantwortung für möglicherweise eingetretene Schäden wich Schäuble aus. Er sei kein Sachverständiger und habe keine Absicht, diese Frage zu beantworten.

Zum Thema Cum/Cum sagte Schäuble, hierbei sei die Rechtslage eine völlig andere, so gebe es unter anderem klare Entscheidungen zum wirtschaftlichen Eigentum. Zudem habe man es mit einer Vielzahl von Gestaltungen zu tun, die eine generelle Regelung erschwerten. Letztendlich habe man eine Regelung gefunden, mit der diese Geschäfte im vergangenen Jahr durch das Investmentsteuerreformgesetz unterbunden wurden. Seither gebe es keine Hinweise mehr auf solche missbräuchlichen Gestaltungen.

Der Ausschuss befasst sich auch mit der Cum/Cum-Praxis, da der Untersuchungsauftrag auch solche Gestaltungen abdeckt. Durch diese Geschäfte rund um den Dividendenstichtag, bei denen sich ein nicht anspruchsberechtigter Inhaber einer Aktie durch Dividendenstripping künstlich einen Steuererstattungsanspruch verschaffte, sollen dem Fiskus ebenfalls Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verloren gegangen sein.

Schäubles Vorgänger Peer Steinbrück (SPD) hatte am Montag dieser Woche vor dem Ausschuss ausgesagt, im Mai 2009 von den Cum/Ex-Geschäften erfahren haben. Er habe anschließend auch eine grundlegende Lösung prüfen lassen, die eine radikale Umstellung der bisherigen Praxis beinhaltet habe.

Der im Februar vergangenen Jahres auf Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eingesetzte Ausschuss soll unter anderem klären, ob und wenn ja, wann - rechtzeitig - geeignete Gegenmaßnahmen von Stellen des Bundes ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung in diesem Zusammenhang trug.

Seit seiner Einsetzung im Februar 2016 traf sich der Ausschuss zu 42 Sitzungen, von denen die Hälfte öffentlich war. Das Gremium fasste 109 Beweisbeschlüsse, lud 79 Zeugen und hörte mehrere Sachverständige. Nach der letzten Zeugenbefragung wird der Untersuchungsbericht verfasst, der auf einer der letzten Plenarsitzungen dieser Sitzungsperiode des Deutschen Bundestages diskutiert werden soll. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 05.03.17
Home & Newsletterlauf: 04.04.17


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