Stabilität des deutschen Finanzsystems


Eine erneute Verschärfung der Schuldenkrise sie nicht ausgeschlossen, warnte der Ausschuss
Die Banken hätten ihre Forderungen gegenüber Schuldnern in den von der Krise besonders betroffenen Staaten weiter zurückgeführt

(06.08.15) - Das deutsche Finanzsystem ist hinreichend robust, um auch in möglichen Stresssituationen seine zentralen gesamtwirtschaftlichen Funktionen zu erfüllen. Zu diesem Ergebnis kommt der Ausschuss für Finanzstabilität aufgrund von Analysen und Stresstests in seinem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/5457) vorgelegten Bericht für den Zeitraum April 2014 bis März 2015. "Allerdings kam der Ausschuss auch zu der Einschätzung, dass die Risiken für die Finanzstabilität aus dem makroökonomischen und internationalen Umfeld zugenommen haben", wird gewarnt. Vor allem die anhaltend niedrigen Zinsen könnten Ausgangspunkt vielfältiger Fehlentwicklungen werden. Besonders betroffen von der Niedrigzinsphase seien Bausparkassen und Lebensversicherungen. Die Lebensversicherer seien gefordert, "insbesondere ihre Eigenmittelpolster zu stärken, um ihre Risikotragfähigkeit zu erhöhen".

Positiv bewertet der Ausschuss die Schaffung der europäischen Bankenaufsicht und die Bemühungen um die Bankenunion. Mittel- und langfristig müssten die Privilegien für Staatsschuldentitel im Banken- und Versicherungsbereich abgebaut werden. Eine erneute Verschärfung der Schuldenkrise sei nicht ausgeschlossen, warnte der Ausschuss, der jedoch zugleich feststellte, "dass sich die direkten Risiken für deutsche Banken aus einer erneuten Verschärfung der Schuldenkrise verringert haben". Die Banken hätten ihre Forderungen gegenüber Schuldnern in den von der Krise besonders betroffenen Staaten weiter zurückgeführt. Die Forderungen seien von Dezember 2013 bis Dezember 2014 von insgesamt 221 auf 204 Milliarden Euro reduziert werden.

Gegenüber dem griechischen Staat hätten keine nennenswerten Forderungen der deutschen Kreditwirtschaft mehr bestanden, heißt es in dem Bericht weiter. Der Umfang wird mit 7,5 Millionen Euro im Dezember 2014 angegeben. Gegenüber dem privaten nichtfinanziellen Sektor hätten sich die Forderungen auf 8,4 Milliarden Euro belaufen. Das entspreche 2,4 Prozent des bilanziellen Eigenkapitals der deutschen Banken. Die Gesamtforderungen deutscher Versicherer gegenüber Griechenland hätten Ende 2014 nur bei 128 Millionen Euro gelegen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen