Kartellamt: Rekord bei Bußgeldern


Abschluss der drei großen Kartellverfahren gegen Zuckerhersteller, Brauereien und Wursthersteller
Man stehe vor der Frage, wie mit Märkten umgegangen werde, auf denen für Dienstleistungen kein Geld gezahlt werden müsse, heißt es mit Blick auf die zahlreichen kostenlosen Angebote

(06.08.15) - Das Bundeskartellamt hat im vergangenen Jahr Gesamtbußgelder in Höhe von einer Milliarde Euro verhängt. Damit sei erstmals die Milliarden-Grenze überschritten worden, heißt es im Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts für die Jahre 2013 und 2014, der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/5210) vorgelegt wurde. Als Grund nannte das Bundeskartellamt den Abschluss der drei großen Kartellverfahren gegen Zuckerhersteller, Brauereien und Wursthersteller.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, wurden im Jahr 2014 1.188 Zusammenschlüsse beim Bundeskartellamt angemeldet. Entschieden wurden 1.123 Zusammenschlüsse - und zwar bis auf einen Fall alle positiv.

Das Bundeskartellamt erklärt, dass es vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung zentrale Aufgabe und Ziel der Kartellbehörden sein müsse, die Märkte offenzuhalten. Damit verbunden sei mit Blick auf die Internetwirtschaft längst die zentrale Frage, ob die Positionen der heutigen Internetgiganten wie Google, Facebook, Apple und Amazon noch bestreitbar seien. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang aber darauf, dass in der Vergangenheit auch starke Positionen in der Internetwirtschaft verdrängt worden seien. Als Beispiele werden MySpace, Altavista und Yahoo genannt.

Das Bundeskartellamt macht sich dafür stark, selbstständigen Kaufleuten die Möglichkeit zu erhalten, über den Verkaufsweg (Geschäft oder Internet) frei entscheiden zu können: "Umfassende Drittplattformverbote von Herstellerseite zuzulassen, würde hingegen zulasten von kleinen Fachhändlern bedeuten, den Online-Vertrieb den Herstellern und einigen großen Händlern mit ihren eigenen Internetpräsenzen zu überlassen." Als "nicht weniger gravierend" werden auch die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Medienwirtschaft bezeichnet. Man stehe vor der Frage, wie mit Märkten umgegangen werde, auf denen für Dienstleistungen kein Geld gezahlt werden müsse, heißt es mit Blick auf die zahlreichen kostenlosen Angebote. Dem von den Online-Medien ausgehenden Wettbewerbsdruck auf die klassischen Medienformate werde eine große Bedeutung zugemessen.

Zu den Auswirkungen der Digitalisierung insgesamt heißt es: "Wir sind heute Zeuge einer wirtschaftlichen Revolution, die von allen Beteiligten, sowohl von der Politik und den rechtsanwendenden Behörden als auch von den Unternehmen erhebliche Anpassungen erfordert." (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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