Kartellamt: Rekord bei Bußgeldern


Abschluss der drei großen Kartellverfahren gegen Zuckerhersteller, Brauereien und Wursthersteller
Man stehe vor der Frage, wie mit Märkten umgegangen werde, auf denen für Dienstleistungen kein Geld gezahlt werden müsse, heißt es mit Blick auf die zahlreichen kostenlosen Angebote

(06.08.15) - Das Bundeskartellamt hat im vergangenen Jahr Gesamtbußgelder in Höhe von einer Milliarde Euro verhängt. Damit sei erstmals die Milliarden-Grenze überschritten worden, heißt es im Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts für die Jahre 2013 und 2014, der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/5210) vorgelegt wurde. Als Grund nannte das Bundeskartellamt den Abschluss der drei großen Kartellverfahren gegen Zuckerhersteller, Brauereien und Wursthersteller.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, wurden im Jahr 2014 1.188 Zusammenschlüsse beim Bundeskartellamt angemeldet. Entschieden wurden 1.123 Zusammenschlüsse - und zwar bis auf einen Fall alle positiv.

Das Bundeskartellamt erklärt, dass es vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung zentrale Aufgabe und Ziel der Kartellbehörden sein müsse, die Märkte offenzuhalten. Damit verbunden sei mit Blick auf die Internetwirtschaft längst die zentrale Frage, ob die Positionen der heutigen Internetgiganten wie Google, Facebook, Apple und Amazon noch bestreitbar seien. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang aber darauf, dass in der Vergangenheit auch starke Positionen in der Internetwirtschaft verdrängt worden seien. Als Beispiele werden MySpace, Altavista und Yahoo genannt.

Das Bundeskartellamt macht sich dafür stark, selbstständigen Kaufleuten die Möglichkeit zu erhalten, über den Verkaufsweg (Geschäft oder Internet) frei entscheiden zu können: "Umfassende Drittplattformverbote von Herstellerseite zuzulassen, würde hingegen zulasten von kleinen Fachhändlern bedeuten, den Online-Vertrieb den Herstellern und einigen großen Händlern mit ihren eigenen Internetpräsenzen zu überlassen." Als "nicht weniger gravierend" werden auch die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Medienwirtschaft bezeichnet. Man stehe vor der Frage, wie mit Märkten umgegangen werde, auf denen für Dienstleistungen kein Geld gezahlt werden müsse, heißt es mit Blick auf die zahlreichen kostenlosen Angebote. Dem von den Online-Medien ausgehenden Wettbewerbsdruck auf die klassischen Medienformate werde eine große Bedeutung zugemessen.

Zu den Auswirkungen der Digitalisierung insgesamt heißt es: "Wir sind heute Zeuge einer wirtschaftlichen Revolution, die von allen Beteiligten, sowohl von der Politik und den rechtsanwendenden Behörden als auch von den Unternehmen erhebliche Anpassungen erfordert." (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen