Gesetz zum Emissionshandel angenommen


Das nationale Emissionshandelssystem erfasst die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel
FDP: Gesetz wirkungslos, was die CO2-Minderung angehe



Den Weg für einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen ist frei. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat mit den Stimmen der CDU /CSU und der SPD gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/14949) in der Ausschussfassung angenommen. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden. Der Emissionshandel führe zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben, zu einem Preis auf CO2. Dieser soll mit zehn Euro pro Tonne starten und bis 2025 stufenweise auf 35 Euro pro Tonne steigen. Ab 2026 sollen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Mindestpreis soll dann 35 Euro und der Höchstpreis 60 Euro betragen. Das nationale Emissionshandelssystem erfasst die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel.

Ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP angenommen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten beide Anträge ab, die AfD enthielt sich. Mit dem Änderungsantrag sollen biogene Brennstoffemissionen bei entsprechendem Nachhaltigkeitsnachweis mit dem Emissionsfaktor Null belegt werden können. Die Erweiterung diene dazu, Doppelerfassungen zu vermeiden, etwa wenn Brennstoffe erneut in den Verkehr gebracht würden. Zudem ist nun eine Beteiligung des Bundestags beim Erlass der Rechtsverordnung vorgesehen. Ein Antrag der FDP (19/14782) zu einem CO2-Limit wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

In der Diskussion im Ausschuss betonte eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion, dass der stetig steigende CO2-Preis einen "transparenten Pfad, auf den sich alle einstellen können" bedeute. Sie verwies darauf, dass Härtefallregelungen und der Schutz vor dem Risiko der Verlagerung von Emissionen im Gesetz vorgesehen seien. Ein Vertreter der AfD-Fraktion verwies auf die Kritik der Sachverständigen, die vergangene Woche in einer Anhörung das Vorhaben als verfassungswidrig eingeschätzt hatten. Er kritisierte, dass mit dem Gesetzentwurf ein nationaler Alleingang gestartet werde, der bei einem globalen Thema "null Effekt" habe.

In der Anlage sei dieses Gesetz sinnvoll, sagte ein Vertreter der FDP-Fraktion, es sei jedoch wirkungslos, was die CO2-Minderung angehe. Auch er mache sich große Sorgen darüber, ob das Gesetz verfassungsrechtlich korrekt sei. "Fast alle Sachverständigen sagten, dass fossiles CO2 einen Preis bekommen muss", hielt ein Vertreter der SPD-Fraktion dagegen. Ein eigener nationaler Weg sei notwendig und das neue "lernende System" brauche Zeit in der Einführungsphase, sagte er.

Auch ein Vertreter der Linken bezog sich auf die Anhörung in der vergangenen Woche. Dort sei das Gesetz als "unwirksam" bestätigt worden, sagte er. Wichtige Forderungen wie ein Tempolimit oder ein Programm für energetische Sanierungen, um die Sanierungsquoten zu verdreifachen, hätten keinen Einzug in das Gesetz gefunden. Eine Vertreterin der Grünen kritisierte den niedrigen Einstiegspreis für CO2. Dieser komme "zu spät", um den europäischen Verpflichtungen nachzukommen. Dass es keine Entscheidung für erneuerbare Energien gebe, sei zudem "fatal", kritisierte sie. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 14.11.19
Newsletterlauf: 09.01.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen