Schutz von Kassen vor Manipulationen
Elektronische Registrierkassen: Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit sowie zur Bekämpfung von Steuerbetrug
Dass es keine Pflicht zur Führung von elektronischen Kassen gebe, sei ein "kleiner Wermutstropfen"
Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung sollen unterbunden werden. Der Finanzausschuss stimmte dem von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535, 18/9957) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zuvor hatte die Koalitionsmehrheit zu den Gesetzentwurf noch sieben Änderungsanträge beschlossen. Von Union und SPD abgelehnt wurden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7879, 18/1968) gegen Manipulationsmöglichkeiten an Registrierkassen und gegen Umsatzsteuerbetrug.
Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete den Gesetzentwurf als Baustein zur Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit sowie zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Zugleich wies ein Sprecher der Fraktion darauf hin, dass es weiterhin keine Pflicht zur Führung dieser Kassen gebe, so dass bei Vereinsfesten oder auf Wochenmärkten wie bisher offene Kassen verwendet werden könnten. Geschäfte mit digitaler Kassenführung wie etwa Bäckereien mit einer Vielzahl von Kunden könnten sich von der Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen befreien lassen.
Ein Sprecher der SPD-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf, verwies jedoch auf den Nachteil, dass viele Bestimmungen noch nicht so schnell in Kraft treten würden. Dass es keine Pflicht zur Führung von elektronischen Kassen gebe, sei ein "kleiner Wermutstropfen". Diese Pflicht vermisste auch die Fraktion Die Linke. Von ihr wurde die neu geschaffene Möglichkeit zur Kassennachschau durch die Finanzbehörden begrüßt. Insgesamt lasse der Entwurf aber zu viele Schlupflöcher, wurde kritisiert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich erfreut über den Entwurf. Es gebe durch nicht gebuchte Einnahmen Steuerverluste in Milliardenhöhe. Eine Pflicht zur Führung elektronischer Kassen sei vor dem Hintergrund der vielen Bargeldkassen eine "schwierige Sache". Man könne sich des Themas jedoch wieder annehmen, wenn die Digitalisierung weiter vorangeschritten sei und der Zahlungsverkehr stärker über unbare Methoden erfolgen werde.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme und digitale Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Der Ausschuss fügte in diesen Passus eine Änderung ein, nach der die Regierung verpflichtet ist, für den Erlass der die Details regelnden Rechtsverordnung die Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Außerdem wird eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen an die Kunden eingeführt. Aus Gründen der "Praktikabilität und Zumutbarkeit" können sich Unternehmen, die Waren an "eine Vielzahl von nicht bekannten Personen" verkaufen, von der Belegausgabepflicht befreien lassen, heißt es in einem der Änderungsanträge
Die eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden. Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird die Möglichkeit der "Kassen-Nachschau" durch die Finanzbehörden eingeführt. Es handelt sich dabei nicht um eine Außenprüfung, sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder. (Deutsche Bundestag: ra)
eingetragen: 18.01.17
Home & Newsletterlauf: 09.02.17
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