Europäische Kommission hat Endkunden im Blick


Gesetzlichen Vorgaben gegen Verkäufe unter Einkaufspreis erteilte Prof. Achim Wambach eine Absage
"Grundsätzlich kritisch" bewertete es Wambach, dass es bei der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmen geben soll - etwa bei Pressekonzentrationen




Die Monopolkommission hat bei ihren Einschätzungen stets "den Endkunden im Blick". Das versicherte ihr Präsident Prof. Achim Wambach dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Dies sei das "ordnungspolitische Leitbild", sagte er. Das Geschehen um Kaiser's/Tengelmann, Edeka und Rewe bereite ihm weiter "große Sorge", erklärte Wambach. Schließlich sei es der Wettbewerb, durch den Arbeitsplätze entstünden. Die Kommission werde die weitere Entwicklung verfolgen. Das Ziel der Ministererlaubnis werde "vielleicht doch nicht erreicht". Generell indes habe sich das Instrument der Ministererlaubnis "eigentlich bewährt". Er sehe da "keinen Reformbedarf".

Gesetzlichen Vorgaben gegen Verkäufe unter Einkaufspreis erteilte der Präsident eine Absage. Zum einen sei es schwer, den Begriff Einstandspreis zu definieren. Zum anderen könne es auch "gute Gründe" geben - etwa wenn ein Lager leergeräumt werden müsse.

"Grundsätzlich kritisch" bewertete es Wambach, dass es bei der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmen geben soll - etwa bei Pressekonzentrationen. Er blickte damit auf eine öffentliche Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am kommenden Montag. Ein Problem sei, dass bei länderübergreifenden Transaktionen die deutschen Ausnahmen "an ihre Grenzen stoßen" könnten. Regelungen im lokalen Bereich seien jetzt schon möglich: "Kooperationen zum Wohle der Endkonsumenten sind ja erlaubt."

"Sensibilisieren" wollte der Präsident der fünfköpfigen Kommission die Ausschussmitglieder für das Problem von Minderheitsbeteiligungen institutioneller Investoren an Firmen. Solchen Investoren gehe es darum, "dass es der Industrie gut geht, nicht den Unternehmen". Ihnen sei es egal, wenn etwa ein Pharmakonzern einem anderen Marktanteile abjage. Für sie sei das "rechte Tasche, linke Tasche". Solche institutionellen Investoren hielten insgesamt 60 Prozent der Anteil an Dax-Unternehmen - besonders ausgeprägt im Bankensektor und bei Fluglinien. Entsprechend geringer sei dort der Wettbewerb.

Zu den problembehafteten Themen zählt für ihn die Regulierung bei den Flughäfen, die in Deutschland unter Landesaufsicht stehen. Bei den Rechten für Starts und Landungen gelte das "Großvaterprinzip", nämlich: "Wer hat, darf behalten." Er regte an, zumindest zehn Prozent der Rechte zu versteigern.

Auch die Zentralvermarktung der Bundesligarechte nahm er ins Visier. Es gebe "keine saubere Analyse", ob die Rechte den Vereinen oder der Deutschen Fußball Liga (DFL) gehören. In Spanien hätten sich die Vereine jetzt zu einer Zentralvermarktung zusammengeschlossen, ausdrücklich um mehr Geld zu verdienen.

Die großen digitalen Netzwerke kartellrechtlich in den Griff zu bekommen, sei schwierig. So gingen 90 Prozent der Suchanfragen bei Google ein. Doch die Marktmacht dieses Unternehmens bei der Werbung nachzuweisen, sei "nicht leicht". Im Übrigen stehe es jedem frei, ob er bei Google werben wolle oder nicht. Wenn es um die ganz Großen der Branche - also auch Facebook oder Microsoft - gehe, müssten erst Gerichtsverfahren auf deutscher und europäischer Ebene abgewartet werden, bevor überlegt werden könne, ob gesetzliche Maßnahmen sinnvoll seien.

Zudem gebe es bei den Internet-Plattformen ja durchaus auch Wettbewerb. So stünden mehrere Dating-Portale zur Verfügung, die der Kunde nutzen könne.

Die Unternehmenskonzentration hat Wambach zufolge in Deutschland insgesamt nicht zugenommen. Der Wertschöpfungsanteil der 100 größten Firmen liege aktuell bei 16 Prozent, habe schon mal 20 Prozent betragen. In den USA betrage die Quote inzwischen 46 Prozent. Das sei dort zu einem "politischen Thema" geworden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 31.01.17
Home & Newsletterlauf: 22.02.17


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