Europäische Kommission hat Endkunden im Blick


Gesetzlichen Vorgaben gegen Verkäufe unter Einkaufspreis erteilte Prof. Achim Wambach eine Absage
"Grundsätzlich kritisch" bewertete es Wambach, dass es bei der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmen geben soll - etwa bei Pressekonzentrationen




Die Monopolkommission hat bei ihren Einschätzungen stets "den Endkunden im Blick". Das versicherte ihr Präsident Prof. Achim Wambach dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Dies sei das "ordnungspolitische Leitbild", sagte er. Das Geschehen um Kaiser's/Tengelmann, Edeka und Rewe bereite ihm weiter "große Sorge", erklärte Wambach. Schließlich sei es der Wettbewerb, durch den Arbeitsplätze entstünden. Die Kommission werde die weitere Entwicklung verfolgen. Das Ziel der Ministererlaubnis werde "vielleicht doch nicht erreicht". Generell indes habe sich das Instrument der Ministererlaubnis "eigentlich bewährt". Er sehe da "keinen Reformbedarf".

Gesetzlichen Vorgaben gegen Verkäufe unter Einkaufspreis erteilte der Präsident eine Absage. Zum einen sei es schwer, den Begriff Einstandspreis zu definieren. Zum anderen könne es auch "gute Gründe" geben - etwa wenn ein Lager leergeräumt werden müsse.

"Grundsätzlich kritisch" bewertete es Wambach, dass es bei der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmen geben soll - etwa bei Pressekonzentrationen. Er blickte damit auf eine öffentliche Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am kommenden Montag. Ein Problem sei, dass bei länderübergreifenden Transaktionen die deutschen Ausnahmen "an ihre Grenzen stoßen" könnten. Regelungen im lokalen Bereich seien jetzt schon möglich: "Kooperationen zum Wohle der Endkonsumenten sind ja erlaubt."

"Sensibilisieren" wollte der Präsident der fünfköpfigen Kommission die Ausschussmitglieder für das Problem von Minderheitsbeteiligungen institutioneller Investoren an Firmen. Solchen Investoren gehe es darum, "dass es der Industrie gut geht, nicht den Unternehmen". Ihnen sei es egal, wenn etwa ein Pharmakonzern einem anderen Marktanteile abjage. Für sie sei das "rechte Tasche, linke Tasche". Solche institutionellen Investoren hielten insgesamt 60 Prozent der Anteil an Dax-Unternehmen - besonders ausgeprägt im Bankensektor und bei Fluglinien. Entsprechend geringer sei dort der Wettbewerb.

Zu den problembehafteten Themen zählt für ihn die Regulierung bei den Flughäfen, die in Deutschland unter Landesaufsicht stehen. Bei den Rechten für Starts und Landungen gelte das "Großvaterprinzip", nämlich: "Wer hat, darf behalten." Er regte an, zumindest zehn Prozent der Rechte zu versteigern.

Auch die Zentralvermarktung der Bundesligarechte nahm er ins Visier. Es gebe "keine saubere Analyse", ob die Rechte den Vereinen oder der Deutschen Fußball Liga (DFL) gehören. In Spanien hätten sich die Vereine jetzt zu einer Zentralvermarktung zusammengeschlossen, ausdrücklich um mehr Geld zu verdienen.

Die großen digitalen Netzwerke kartellrechtlich in den Griff zu bekommen, sei schwierig. So gingen 90 Prozent der Suchanfragen bei Google ein. Doch die Marktmacht dieses Unternehmens bei der Werbung nachzuweisen, sei "nicht leicht". Im Übrigen stehe es jedem frei, ob er bei Google werben wolle oder nicht. Wenn es um die ganz Großen der Branche - also auch Facebook oder Microsoft - gehe, müssten erst Gerichtsverfahren auf deutscher und europäischer Ebene abgewartet werden, bevor überlegt werden könne, ob gesetzliche Maßnahmen sinnvoll seien.

Zudem gebe es bei den Internet-Plattformen ja durchaus auch Wettbewerb. So stünden mehrere Dating-Portale zur Verfügung, die der Kunde nutzen könne.

Die Unternehmenskonzentration hat Wambach zufolge in Deutschland insgesamt nicht zugenommen. Der Wertschöpfungsanteil der 100 größten Firmen liege aktuell bei 16 Prozent, habe schon mal 20 Prozent betragen. In den USA betrage die Quote inzwischen 46 Prozent. Das sei dort zu einem "politischen Thema" geworden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 31.01.17
Home & Newsletterlauf: 22.02.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen