Umweltschutz ernst nehmen
AfD will das Erneuerbare-Energien-Gesetz abschaffen
Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien sowie darauf aufbauende Bestimmungen seien abzuschaffen
Dem Umweltschutz wäre ohne das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mehr geholfen als mit - so jedenfalls sieht es die AfD-Fraktion und plädiert in einem Antrag (19/10626) dafür, das Gesetz abzuschaffen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien dahingehend zu ändern, dass für Anlagen, die nach dem 1. August 2019 in Betrieb genommen werden, kein Anspruch auf Zahlungen mehr besteht, wobei eine angemessen kurze Übergangsfrist für solche Anlagen vorzusehen sei, mit deren Errichtung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits begonnen wurde. Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien sowie darauf aufbauende Bestimmungen seien abzuschaffen.
Zur Begründung heißt es, nach fast 20 Jahren Erneuerbare-Energien-Gesetz sei keines der Ziele dieses Gesetzes erreicht worden. Die Umwelt- und Klimaziele seien nicht erreicht worden, das Gesetz verursache hohe volkswirtschaftliche Kosten und führe nicht zu einer Schonung der fossilen Ressourcen. Ein Gesamtkonzept sei nicht erkennbar, so die AfD-Fraktion weiter. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 12.07.19
Newsletterlauf: 02.08.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.