Umweltschutz ernst nehmen
AfD will das Erneuerbare-Energien-Gesetz abschaffen
Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien sowie darauf aufbauende Bestimmungen seien abzuschaffen
Dem Umweltschutz wäre ohne das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mehr geholfen als mit - so jedenfalls sieht es die AfD-Fraktion und plädiert in einem Antrag (19/10626) dafür, das Gesetz abzuschaffen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien dahingehend zu ändern, dass für Anlagen, die nach dem 1. August 2019 in Betrieb genommen werden, kein Anspruch auf Zahlungen mehr besteht, wobei eine angemessen kurze Übergangsfrist für solche Anlagen vorzusehen sei, mit deren Errichtung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits begonnen wurde. Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien sowie darauf aufbauende Bestimmungen seien abzuschaffen.
Zur Begründung heißt es, nach fast 20 Jahren Erneuerbare-Energien-Gesetz sei keines der Ziele dieses Gesetzes erreicht worden. Die Umwelt- und Klimaziele seien nicht erreicht worden, das Gesetz verursache hohe volkswirtschaftliche Kosten und führe nicht zu einer Schonung der fossilen Ressourcen. Ein Gesamtkonzept sei nicht erkennbar, so die AfD-Fraktion weiter. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 12.07.19
Newsletterlauf: 02.08.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).