Datenauswertungen der BaFin
Transaktionsdatenauswertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Transaktionsdaten werden auch zur Erstellung von Gutachten über Marktmanipulationen verwendet
In vier Fällen haben Staatsanwaltschaften, das Bundeszentralamt für Steuern und ein Finanzamt Kontakt mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgenommen und sich nach Transaktionsdaten des Wertpapierhandels erkundigt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10143) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9731) weiter berichtet, werden die Transaktionsdaten auch zur Erstellung von Gutachten über Marktmanipulationen verwendet.
Hintergrund für die von Staatsanwaltschaften oder Gerichten beauftragten Gutachten sei meistens die Frage, ob durch eine mutmaßliche Marktmanipulationshandlung auf den Kurs der entsprechenden Finanzinstrumente eingewirkt worden sei.
Vorbemerkung der Fragesteller
Gemäß § 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) besteht eine Meldepflicht für Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Zweigniederlassungen im Sinne des § 53b des Kreditwesengesetzes (KWG) an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über jedes Geschäft in Finanzinstrumenten, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder den Freiverkehr einer inländischen Börse einbezogen sind. Eingeschlossen in die Meldepflicht sind auch die außerbörslichen Over The Counter (OTC) Geschäfte. Der BaFin stehen umfassende Informationen in Bezug auf die vorgenannten Transaktionen zur Verfügung.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 21.12.16
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