Schaden für die kulturelle Vielfalt


Kleine Verlage schützen: Kulturstaatsministerin Grütters zu Rückforderungsverfahren der VG Wort gegenüber Verlagen
Schnell gemeinsam eine bundesgesetzliche Lösung zu finden, die das bewährte Zusammenspiel und Einvernehmen zwischen Urhebern und Verlegern wiederherstellt



Anlässlich der von der VG Wort gegenüber Verlagen eingeleiteten Rückforderungsverfahren erklärt Staatsministerin Monika Grütters: "Die erfolgreich und einvernehmlich praktizierte Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften zählt zu den bewährten kulturpolitischen Konstanten der Literaturlandschaft in Deutschland. Diese Praxis, durch die Entscheidungen von EuGH und BGH neuerdings in Frage gestellt wurde, muss in Zukunft weiterhin möglich sein, denn sie ist eine Grundlage unserer vielfältigen Verlagslandschaft und dient allen Autoren, Verlagen und Lesern. Mit Sorge beobachte ich das seitens der VG Wort in Folge der Gerichtsentscheidungen eingeleitete Rückforderungsverfahren. Dies belastet gerade kleine Verlage ganz enorm, teilweise existentiell. Mich erreichen alarmierende Berichte aus der Branche, dass trotz des guten Willens der Beteiligten auch Insolvenzen nicht auszuschließen sind."

Grütters sagte weiter: "Hier besteht Handlungsbedarf. Es gilt Schaden für die kulturelle Vielfalt und die Kreativwirtschaft zu verhindern und Härten abzumildern. Kurzfristig sollte unter anderem eine finanzielle Unterstützung für Verlage, die durch die Rückforderungen in ihrer Existenz bedroht sind, durch den Haushaltsgesetzgeber geprüft werden. Dies wäre ein sehr wichtiges Signal. Denn es sind gerade oft die kleineren, die innovativen und experimentierfreudigen Verlage, die publizistische Wagnisse eingehen und noch unbekannten Autoren den Weg in ein Verlagsprogramm ebnen. Nicht zuletzt sind sie für eine lebendige Verlagslandschaft unverzichtbar. "

Die Staatsministerin betonte: Ich halte es außerdem für dringend geboten, nun schnell gemeinsam eine bundesgesetzliche Lösung zu finden, die das bewährte Zusammenspiel und Einvernehmen zwischen Urhebern und Verlegern wiederherstellt, und damit für die Zukunft Rechtssicherheit schafft. Neben einer Regelung im deutschen Recht brauchen wir so schnell wie möglich eine Lösung auf Ebene des europäischen Rechts. Insofern sind die Vorschläge der EU-Kommission vom 14. September 2016, für die der Bundesjustizminister und ich uns intensiv eingesetzt hatten, ein wichtiger Schritt. Ich wünsche mir, dass wir uns innerhalb der EU hier schnell einigen können. Wegen der hohen Priorität werde ich das Thema Verlegerbeteiligung auch unabhängig von den anderen Vorschlägen des EU-Urheberrechtspakets vorantreiben. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 21.12.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen