Mehr Information für Internet-Kunden
Sicherstellung der Netzneutralität und klare Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugangsdienste
Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt
Kunden von Telekommunikationsunternehmen werden bald bessere Informationen über die Qualität ihrer Internetzugänge erhalten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte einer Verordnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (18/8804) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu.
Die Fraktion Die Linke votierte dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme. Die Verordnung schreibt vor, dass die Unternehmen den Kunden vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen müssen, das die wesentlichen Vertragsbestandteile aufzeigt.
In dem Produktinformationsblatt müssen die Anbieter die Vertragslaufzeiten, die minimale, normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate ebenso nennen wie die Rahmenbedingungen zu einer etwaigen Reduzierung der Datenübertragungsrate ("Drosselung"). Die Verordnung enthält noch weitere Verbesserungen für die Kunden.
Abgelehnt wurde von der Koalitionsmehrheit ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten hatten Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzneutralität und klare Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugangsdienste verlangt. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.12.16
Home & Newsletterlauf: 09.01.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.