FDP verlangt Offensive gegen Bürokratie
Abgabezeitpunkte für verschiedene Steueranmeldungen sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion vereinheitlicht werden
Steuerpflichtige Rentner, die ausschließlich Renteneinkünfte beziehen, sollen keine Steuererklärung mehr abgeben müssen
Die FDP-Fraktion hat mehr Entschlossenheit beim Abbau der Bürokratie verlangt. In einem Antrag (19/9922), der sich auf den Abbau der Bürokratie im Steuerrecht konzentriert, steht besonders eine Vielzahl von Genehmigungen, Statistiken und behördlichen Verfahren im Fokus, mit denen sich vor allem mittlere und kleinere Unternehmen konfrontiert sehen würden. Unter anderem wird gefordert, die Wertgrenze für Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter auf Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von 1.000 anzuheben.
Die Abgabezeitpunkte für verschiedene Steueranmeldungen sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion vereinheitlicht werden. Steuerpflichtige Rentner, die ausschließlich Renteneinkünfte beziehen, sollen keine Steuererklärung mehr abgeben müssen. In diesen Fällen sollen die dem Finanzamt bekannten Daten für die Steuerfestsetzung verwendet werden.
Dann soll die Bundesregierung prüfen, inwiefern zukünftige Gesetzesänderungen, die steuerrechtliche Themenkomplexe betreffen, erst nach einer Karenzzeit in Kraft treten können, wenn die erforderliche IT-Infrastruktur in der Praxis der Verwaltung und der Wirtschaft vorliegt.
Nach Angaben der FDP-Fraktion sind die Bürokratiekosten in den vergangenen Jahren trotz diverser Maßnahmen kaum spürbar gesunken. Dies liege unter anderem daran, dass sich der Gesetzgeber zu stark um eine größtmögliche Einzelfallgerechtigkeit bemühe, anstatt den Schwerpunkt auf eine passgenaue Regulierung zu legen, die überflüssige Bürokratie vermeide. Zudem würden Maßnahmen und Initiativen zur Entbürokratisierung wie die sogenannte "Bürokratie-Bremse" beziehungsweise die Konzeption einer "One in, one out-Regel" durch Ausnahmetatbestände entkräftet. Von den 1,9 Milliarden Euro an Bürokratieentlastung, auf die sich die Bundesregierung berufe, müssten jedoch 841 Millionen an Ausnahmetatbeständen und eine bislang noch nicht bekannte Summe an Bürokratiekosten für die Mindestlohndokumentationspflichten abgezogen werden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 13.05.19
Newsletterlauf: 24.06.19
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