Linke gegen Anwendung von CETA


Verfassungskonformität von CETA noch offen
Linke: Es sollte daher vorläufige Anwendung von CETA geben, gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht noch aussteht



Die Fraktion Die Linke lehnt eine vorläufige Anwendung des zwischen der EU und Kanada vereinbarten CETA-Abkommens ab. In einem Antrag (18/10970), der am Freitag erstmals durch den Bundestag beraten wird, fordert sie die Bundesregierung auf, "die Notifizierung an Kanada zur Inkraftsetzung der vorläufigen Anwendung des CETA-Abkommens zu verhindern". Nach Ansicht der Abgeordneten könne dies durch politische Einwirkung, eine vorsorgliche Beendigung der vorläufigen Anwendung oder die Einleitung einer Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgen. Eine weitere Forderung der Abgeordneten lautet, die Bundesregierung solle ein Gutachten beim Europäischen Gerichtshof über die Vereinbarkeit von CETA mit den Verträgen der Europäischen Union einholen.

In der Begründung des Antrags weist die Linksfraktion darauf hin, dass der Europäische Rat bereits am 28. Oktober 2016 der Unterzeichnung von CETA durch die EU und dessen teilweiser vorläufiger Anwendung zugestimmt habe. Auch habe das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 7. Dezember 2016 klargestellt, dass es die Maßgaben als erfüllt sieht, an die es die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zur vorläufigen Anwendung des CETA-Vertrages in seiner ersten Eilentscheidung vom 13. Oktober 2016 gebunden hatte.

Dabei, so schreibt die Linksfraktion, sei das Gericht aber davon ausgegangen, dass ein einzelner EU-Mitgliedstaat die vorläufige Anwendung einseitig beenden könne. Sowohl die EU-Kommission als auch der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments würden jedoch eine gegensätzliche Rechtsauffassung vertreten. Letzterer etwa habe klargestellt, dass die Beendigung mindestens eine Ratsentscheidung voraussetzen würde. Möglicherweise bedürfe die Beendigung sogar zusätzlich eines einstimmigen Ratsbeschlusses auf Vorschlag der Kommission.

Deutschland könne die Beendigung der vorläufigen Anwendung von CETA demnach zwar formal einleiten, es habe aber keinen entscheidungserheblichen Einfluss darauf, wie der Ratsbeschluss am Ende ausfällt und könne demnach eben nicht die vorläufige Anwendung von CETA einseitig beenden, urteilt die Linksfraktion. "Es sollte daher keine vorläufige Anwendung von CETA geben, gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht noch aussteht und die Verfassungskonformität von CETA noch offen ist", heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 31.01.17
Home & Newsletterlauf: 27.02.17


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