Weg frei für mehr öffentliches WLAN
WLAN-Hotspots: Anbieter können so genannte Nutzungssperren ergreifen können, wenn das von ihnen angebotene kabellose Internet wiederholt für rechtswidrige Zwecke missbraucht wird
CDU/CSU-Vertreter sagte, er hätte sich noch weitere Verbesserungen am Gesetzentwurf vorstellen können, diese seien jedoch nicht durchsetzbar gewesen
Der Wirtschaftsausschuss im Bundestag hat den Weg freigemacht für mehr öffentliches WLAN in Deutschland. "Die Störerhaftung ist abgeschafft", erklärte ein Abgeordneter der Fraktion CDU/CSU einen der Kernstreitpunkte für beendet. Nach intensiven Diskussionen hatten sich die Koalitionsfraktionen auf Nachbesserungen am "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" geeinigt und klargestellt, dass Betreiber eines öffentlichen WLAN-Hotspots künftig weitgehend von der Kostentragungspflicht, insbesondere bei Abmahnungen, befreit werden (18/12202). Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Regierungskoalition, den Entwurf anzunehmen. Die Linksfraktion enthielt sich, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dagegen.
Der CDU/CSU-Vertreter sagte, er hätte sich noch weitere Verbesserungen am Gesetzentwurf vorstellen können, diese seien jedoch nicht durchsetzbar gewesen. Vorgesehen ist nun, dass Anbieter so genannte Nutzungssperren ergreifen können, wenn das von ihnen angebotene kabellose Internet wiederholt für rechtswidrige Zwecke missbraucht wird - also Maßnahmen, die verbotenes Handeln unterbinden. Betreiber dürfen Nutzer identifizieren, müssen es aber nicht.
"Wir sind Entwicklungsland gewesen und können jetzt durchstarten", zeigte sich ein SPD-Abgeordneter zufrieden. Er verwies auf andere Staaten, die nicht einmal wüssten, was eine "WLAN-Störerhaftung" ist. Auch die Oppositionsfraktionen begrüßten die Bewegung im Gesetzgebungsprozess. Ein Vertreter der Links-Fraktion gab allerdings zu bedenken, dass der vorgesehene Passus zu möglichen Sperrungen eine "Tretmine" sei. Auch von der Fraktion der Grünen hieß es, Netzsperren seien abzulehnen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 01.08.17
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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