Antrag zur Gemeinnützigkeit abgelehnt


Neufassung des Gemeinnützigkeitsrechts kommt nicht
Regelungen hätten dazu geführt, dass Akteure mit gleichen oder ähnlichen Aktivitäten in dem einen Bundesland als gemeinnützig gelten würden und in dem anderen nicht



Eine von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangte Neufassung des Gemeinnützigkeitsrechts ist vom Finanzausschuss abgelehnt worden. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten in der Sitzung gegen einen Antrag (18/12559) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem diese eine Anpassung und Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts fordert, um eine angemessene Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen. Nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte für den Antrag, die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Die Regelungen hätten dazu geführt, dass Akteure mit gleichen oder ähnlichen Aktivitäten in dem einen Bundesland als gemeinnützig gelten würden und in dem anderen nicht, erklärte ein Sprecher der Fraktion. Gemeinnützige Organisationen würden zudem bei politischen Äußerungen Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeitsstatus zu verlieren. Die CDU/CSU-Fraktion erinnerte, das Gemeinnützigkeitsrecht sei in der letzten Legislaturperiode reformiert worden. Der Antrag der Grünen falle in die Kategorie "Klientelpolitik". Die SPD-Fraktion sah "Verbesserungspotenzial" im Gemeinnützigkeitsrecht.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei aber unzureichend. Von der Fraktion Die Linke hieß es, es gehe nicht nur um die Organisation Attac, der wegen allgemeinpolitischer Äußerungen vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt worden war. Die Probleme im Gemeinnützigkeitsrecht gebe es seit Jahrzehnten.

Wie es in dem Antrag heißt, trägt auch der Katalog an gemeinnützigen Zwecken in der Abgabenordnung zur Rechtsunsicherheit bei. "Viele zivilgesellschaftliche Themen werden darin nicht berücksichtigt. Einrichtungen, die sich zum Beispiel für Frieden, Menschenrechte und für die Rechte von Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuellen einsetzen, müssen sich andere Zwecke aus der Abgabenordnung zueigen machen, um als gemeinnützig anerkannt zu werden", heißt es in dem Antrag.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert daher unter anderem, sicherzustellen, "dass politische Äußerungen von Vertretern gemeinnütziger Organisationen im Rahmen des verfolgten gemeinnützigen Zweckes grundsätzlich erlaubt sind". Außerdem sollen der Zweckkatalog der Abgabenordnung überarbeitet und ein öffentlich einsehbares Gemeinnützigkeitsregister geschaffen werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 01.08.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen