Versicherungsaufsicht wird 2015 neu geregelt
Mehr Stabilität im Versicherungswesen, damit die Branche nicht zum nächsten Krisenherd wird
Versicherungsunternehmen sollen höhere Anforderungen an das Risikomanagement erfüllen müssen
(12.01.15) - Der Finanzausschuss hat sich mit der Neuordnung der Versicherungsaufsicht befasst. In der Sitzung des Ausschusses wiesen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auf die Bedeutung der kleinen Versicherungsunternehmen auf dem deutschen Markt hin. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, die zahlreichen kleinen Unternehmen seien eine Besonderheit des deutschen Marktes. Diese Unternehmen dürften durch Regulierungsmaßnahmen nicht überfordert werden.
Die SPD-Fraktion verlangte, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht müsse auf die kleinen Unternehmen anders zugehen als auf die großen Player. Insgesamt sei das Gesetzesvorhaben zur Neuordnung der Versicherungsaufsicht ein "Meilenstein". Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (18/2956/18/3252) soll die Aufsicht dem EU-Recht (Solvabilität II-Richtlinie) angepasst und modernisiert werden. Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Versicherungsunternehmen höhere Anforderungen an die Unternehmensorganisation, insbesondere an das Risikomanagement, und zusätzliche Veröffentlichungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit erfüllen müssen. Weitere Regelungen betreffen die Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah eine Unwucht in dem Gesetzentwurf, weil Großunternehmen überdurchschnittlich profitieren und kleinere Unternehmen überdurchschnittlich belastet würden. Die Linksfraktion forderte mehr Stabilität im Versicherungswesen, damit die Branche nicht zum nächsten Krisenherd werde. (Deutscher Bundestag: ra)
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