Versicherungsaufsicht wird 2015 neu geregelt


Mehr Stabilität im Versicherungswesen, damit die Branche nicht zum nächsten Krisenherd wird
Versicherungsunternehmen sollen höhere Anforderungen an das Risikomanagement erfüllen müssen

(12.01.15) - Der Finanzausschuss hat sich mit der Neuordnung der Versicherungsaufsicht befasst. In der Sitzung des Ausschusses wiesen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auf die Bedeutung der kleinen Versicherungsunternehmen auf dem deutschen Markt hin. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, die zahlreichen kleinen Unternehmen seien eine Besonderheit des deutschen Marktes. Diese Unternehmen dürften durch Regulierungsmaßnahmen nicht überfordert werden.

Die SPD-Fraktion verlangte, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht müsse auf die kleinen Unternehmen anders zugehen als auf die großen Player. Insgesamt sei das Gesetzesvorhaben zur Neuordnung der Versicherungsaufsicht ein "Meilenstein". Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (18/2956/18/3252) soll die Aufsicht dem EU-Recht (Solvabilität II-Richtlinie) angepasst und modernisiert werden. Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Versicherungsunternehmen höhere Anforderungen an die Unternehmensorganisation, insbesondere an das Risikomanagement, und zusätzliche Veröffentlichungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit erfüllen müssen. Weitere Regelungen betreffen die Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah eine Unwucht in dem Gesetzentwurf, weil Großunternehmen überdurchschnittlich profitieren und kleinere Unternehmen überdurchschnittlich belastet würden. Die Linksfraktion forderte mehr Stabilität im Versicherungswesen, damit die Branche nicht zum nächsten Krisenherd werde. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen