Geplante BSI-Befugnisse geprüft
Mit der Richtlinie wurden der Regierung zufolge ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit geschaffen
Vorgesehenen Aufsichtsbefugnisse des BSI sollten nicht weiter eingeschränkt werden
Die Deutschen Bundesregierung spricht sich gegen eine Einschränkung der in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie "über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in den Union" (18/11242) vorgesehenen Aufsichtsbefugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aus. Dies geht aus ihrer als Unterrichtung (18/11620) vorliegenden Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf hervor.
Lesen Sie zum Thema "IT-Sicherheit" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)
In seiner ebenfalls in der Unterrichtung enthaltenen Stellungnahme bat der Bundesrat unter anderem, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Ausübung der Befugnisse des BSI "zur Vorlage von Dokumentationen und zur Durchführung von Überprüfungen von zusätzlichen einschränkenden Voraussetzungen abhängig gemacht werden sollte". Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Gegenäußerung ausführt, hat sie dies geprüft. Die Prüfung habe zu dem Ergebnis geführt, dass die "vorgesehenen Aufsichtsbefugnisse des BSI nicht weiter eingeschränkt werden sollten".
Mit der Richtlinie wurden der Regierung zufolge ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit, eine stärkere Zusammenarbeit der EU-Staaten sowie "Mindestsicherheitsanforderungen an und Meldepflichten für bestimmte Dienste" geschaffen. Wie die Bundesregierung darlegt, werden die europarechtlichen Vorgaben im Rahmen einer Anpassung des Gesetzes über das BSI sowie "einzelner für bestimmte Branchen der Kritischen Infrastrukturen vorrangiger Spezialgesetze" umgesetzt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 25.04.17
Home & Newsletterlauf: 12.05.17
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>