Keine vorzeitige Zwangsrente
Linke will Zwangsverrentung abschaffen und Altersarmut bekämpfen
Zwangsverrentung sei ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/859), die Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehenden abzuschaffen und Altersarmut zu bekämpfen. Ältere Arbeitslose müssten immer noch damit rechnen, gegen ihren Willen einen Rentenantrag stellen zu müssen. Dies bedeute für viele eine lebenslängliche Rentenkürzung. Die Zwangsverrentung sei ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Verpflichtung für SGB-II-Leistungsberechtigte, eine vorzeitige Rente zu beantragen, aufhebt. Ferner fordern sie einen Gesetzentwurf zur Einführung einer solidarischen Mindestrente in Höhe von 1.050 Euro netto pro Monat.
Unter anderem stellt die Fraktion Die Linke fest:
Bei der Zwangsverrentung können Jobcenter für ältere arbeitslose Bezieherinnen und Bezieher von SGB-II-Leistungen gegen den Willen der betroffenen Personen einen Antrag auf Altersrente stellen. Diese Möglichkeit zur Zwangsverrentung, so heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14. September, sei mit einer Änderung an der Unbilligkeitsverordnung abgeschafft. Mit einer entsprechenden Aussage wird auf der Internetseite auch die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, zitiert.
Allerdings schafft diese Änderung die Zwangsverrentung nicht ab, sondern schränkt sie nur ein. Ältere Arbeitslose können immer noch gegen ihren Willen zwangsverrentet werden. Sie müssen nur dann keine vorzeitige Zwangsrente befürchten, wenn 70 Prozent der zu erwartenden Rente unter den aktuellen SGB-II-Leistungen liegen. Erst im weiteren Verlauf der Meldung wird diese unzutreffende Aussage relativiert.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 25.02.18
Newsletterlauf: 23.04.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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