Linke will Betriebsräte besser schützen


Fraktion Die Linke: Gute Arbeit ist nicht nur unbefristet und tarifvertraglich abgesichert, sondern auch mitbestimmt
Auch das komplizierte Wahlverfahren kann abschreckend wirken - Es muss für alle Betriebe vereinfacht werden und klare Fristen, konkrete Ablaufpläne sowie genaue und verständliche Definitionen vorsehen



Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (19/860) vorgelegt, in dem sie fordert, Betriebsratswahlen zu erleichtern und Betriebsräte besser zu schützen. In neun von zehn Betrieben, die die Voraussetzungen erfüllen, gebe es keinen Betriebsrat. Gute Arbeit sei aber mitbestimmt, denn die Beteiligung der Beschäftigten stelle sicher, dass der Wandel der Arbeitswelt nicht allein den Arbeitgebern und ihrer Profitlogik überlassen werde, schreibt Die Linke. Deshalb solle die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem das vereinfachte Wahlverfahren für Betriebsräte ausdehnt, deren formelle Arbeitsbedingungen verbessert und ihren Kündigungsschutz ausbaut.

Unter anderem stellt die Fraktion Die Linke fest:
Gute Arbeit ist nicht nur unbefristet und tarifvertraglich abgesichert, sondern auch mitbestimmt. Trotzdem gibt es in neun von zehn Betrieben, die die Voraussetzungen erfüllen, keinen Betriebsrat. Der Gesetzgeber muss Betriebsratswahlen insgesamt fördern. Denn betriebliche Mitbestimmung ist gelebte Demokratie. Die Beteiligung der Beschäftigten stellt sicher, dass der Wandel der Arbeitswelt nicht allein den Arbeitgebern und ihrer Profitlogik überlassen wird. Zusammen mit den Gewerkschaften ist es Aufgabe von Betriebsräten zu verhindern, dass die Konkurrenz zwischen den Betrieben auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird und diese gegeneinander ausgespielt werden.

Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzgesetzen und -verordnungen zu überwachen. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, hierzu gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Zum Teil ist das Fehlen eines Betriebsrates darauf zurückzuführen, dass bislang noch keine Versuche seitens der Beschäftigten unternommen wurden, einen Betriebsrat zu gründen. Es ist daher mehr Aufklärung über Rechte und Pflichten von Betriebsräten notwendig. Viele Beschäftigte sind darüber nicht ausreichend informiert.

Auch das komplizierte Wahlverfahren kann abschreckend wirken. Es muss für alle Betriebe vereinfacht werden und klare Fristen, konkrete Ablaufpläne sowie genaue und verständliche Definitionen vorsehen. Außerdem müssen Wahlvorstände externen Sachverstand hinzuziehen können und jedes Mitglied braucht einen Schulungsanspruch. Viele Beschäftigte haben aber auch Befürchtungen, dass ihr Arbeitgeber eine Betriebsratswahl nicht gutheißen würde.

In einer zunehmenden Zahl von Fällen ist das Fehlen eines Betriebsrates nicht auf die mangelnde Initiative der Beschäftigten zurückzuführen, sondern auf mitbestimmungsfeindliches Agieren der Arbeitgeber. Sie versuchen aktiv, Betriebsratswahlen zu verhindern und deren Initiatorinnen und Initiatoren einzuschüchtern. Es gibt Arbeitgeber, deren Ziel betriebsrats- und gewerkschaftsfreie Zonen sind und die nicht wollen, dass es einen ernst zu nehmenden Gegenspieler zur Geschäftsführung gibt. In einem autoritären Kapitalismus gibt es zunehmend autoritären Widerstand gegen Mitbestimmung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gezielt eingeschüchtert und systematisch kaltgestellt. Anwaltskanzleien spezialisieren sich auf "Union Busting", also das systematische Bekämpfen von Gewerkschaften, beraten Arbeitgeber, wie sie unerwünschte Beschäftigte aus dem Betrieb drängen und psychisch unter Druck setzen können ("Betriebsrats-Bashing"). Dabei werden gesetzliche Grauzonen unerträglich ausgereizt, aber auch gegen geltendes Recht verstoßen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 25.02.18
Newsletterlauf: 23.04.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen