Linke will Betriebsräte besser schützen


Fraktion Die Linke: Gute Arbeit ist nicht nur unbefristet und tarifvertraglich abgesichert, sondern auch mitbestimmt
Auch das komplizierte Wahlverfahren kann abschreckend wirken - Es muss für alle Betriebe vereinfacht werden und klare Fristen, konkrete Ablaufpläne sowie genaue und verständliche Definitionen vorsehen



Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (19/860) vorgelegt, in dem sie fordert, Betriebsratswahlen zu erleichtern und Betriebsräte besser zu schützen. In neun von zehn Betrieben, die die Voraussetzungen erfüllen, gebe es keinen Betriebsrat. Gute Arbeit sei aber mitbestimmt, denn die Beteiligung der Beschäftigten stelle sicher, dass der Wandel der Arbeitswelt nicht allein den Arbeitgebern und ihrer Profitlogik überlassen werde, schreibt Die Linke. Deshalb solle die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem das vereinfachte Wahlverfahren für Betriebsräte ausdehnt, deren formelle Arbeitsbedingungen verbessert und ihren Kündigungsschutz ausbaut.

Unter anderem stellt die Fraktion Die Linke fest:
Gute Arbeit ist nicht nur unbefristet und tarifvertraglich abgesichert, sondern auch mitbestimmt. Trotzdem gibt es in neun von zehn Betrieben, die die Voraussetzungen erfüllen, keinen Betriebsrat. Der Gesetzgeber muss Betriebsratswahlen insgesamt fördern. Denn betriebliche Mitbestimmung ist gelebte Demokratie. Die Beteiligung der Beschäftigten stellt sicher, dass der Wandel der Arbeitswelt nicht allein den Arbeitgebern und ihrer Profitlogik überlassen wird. Zusammen mit den Gewerkschaften ist es Aufgabe von Betriebsräten zu verhindern, dass die Konkurrenz zwischen den Betrieben auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird und diese gegeneinander ausgespielt werden.

Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzgesetzen und -verordnungen zu überwachen. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, hierzu gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Zum Teil ist das Fehlen eines Betriebsrates darauf zurückzuführen, dass bislang noch keine Versuche seitens der Beschäftigten unternommen wurden, einen Betriebsrat zu gründen. Es ist daher mehr Aufklärung über Rechte und Pflichten von Betriebsräten notwendig. Viele Beschäftigte sind darüber nicht ausreichend informiert.

Auch das komplizierte Wahlverfahren kann abschreckend wirken. Es muss für alle Betriebe vereinfacht werden und klare Fristen, konkrete Ablaufpläne sowie genaue und verständliche Definitionen vorsehen. Außerdem müssen Wahlvorstände externen Sachverstand hinzuziehen können und jedes Mitglied braucht einen Schulungsanspruch. Viele Beschäftigte haben aber auch Befürchtungen, dass ihr Arbeitgeber eine Betriebsratswahl nicht gutheißen würde.

In einer zunehmenden Zahl von Fällen ist das Fehlen eines Betriebsrates nicht auf die mangelnde Initiative der Beschäftigten zurückzuführen, sondern auf mitbestimmungsfeindliches Agieren der Arbeitgeber. Sie versuchen aktiv, Betriebsratswahlen zu verhindern und deren Initiatorinnen und Initiatoren einzuschüchtern. Es gibt Arbeitgeber, deren Ziel betriebsrats- und gewerkschaftsfreie Zonen sind und die nicht wollen, dass es einen ernst zu nehmenden Gegenspieler zur Geschäftsführung gibt. In einem autoritären Kapitalismus gibt es zunehmend autoritären Widerstand gegen Mitbestimmung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gezielt eingeschüchtert und systematisch kaltgestellt. Anwaltskanzleien spezialisieren sich auf "Union Busting", also das systematische Bekämpfen von Gewerkschaften, beraten Arbeitgeber, wie sie unerwünschte Beschäftigte aus dem Betrieb drängen und psychisch unter Druck setzen können ("Betriebsrats-Bashing"). Dabei werden gesetzliche Grauzonen unerträglich ausgereizt, aber auch gegen geltendes Recht verstoßen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 25.02.18
Newsletterlauf: 23.04.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen