Autohersteller sollen Software offenlegen
Manipulationen der Abgaswerte: Bei der Typprüfung sollten die Behörden in der Lage sein, die Software zur Motorensteuerung zu erkennen
Eine Beweislastumkehr sieht hingegen der Programmierer Felix Domke skeptisch: Es sei schwer zu beweisen, dass eine Abschaltung der Abgasnachbehandlung nicht dem Motorschutz diene
Der Staat sollte aus Expertensicht hat mehr tun, um Manipulationen der Abgaswerte wie im Fall von VW zu verhindern. Zwei seien die Gesetzgebung in den USA und in der EU identisch, sagte Peter Mock vom International Council on Clean Transportation (ICCT) vor dem Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages. So müssten die Grenzwerte über die Lebensdauer von Autos eingehalten werden. Auch dürfe aus Gründen des Motorschutzes die Abgasnachbehandlung nur in Ausnahmefällen abgeschaltet werden. Allerdings gebe es in den USA im Gegensatz zur EU eine Beweislastumkehr. Dort müssten Hersteller solche Abschalteinrichtungen anmelden sowie darlegen, wie sie funktionieren und warum sie notwendig sind. Die 2005 gegründete Non-Profit-Organisation ICCT hatte mit ihren Messungen und Hinweisen an die US-Behörden die Manipulation der Abgasnachbehandlung durch VW in den USA ans Licht gebracht.
Eine Beweislastumkehr sieht hingegen der Programmierer Felix Domke skeptisch. Es sei schwer zu beweisen, dass eine Abschaltung der Abgasnachbehandlung nicht dem Motorschutz diene. Domke war es gelungen, die Schummelsoftware von VW zu dekodieren. Der Professor für Verbrennungskraftmaschinen an der TU Berlin, Roland Baar, erläuterte, bei der relativ neuen Niederdruckabgasrückführung sei ein Motorschutz aufgrund niedriger Betriebstemperaturen nicht unbedingt notwendig.
Der Geschäftsführer der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH in Dresden, Jürgen Bönninger, sagte, bei der Typprüfung sollten die Behörden in der Lage sein, die Software zur Motorensteuerung zu erkennen. Sollten die Behörden Zweifel haben, sollten sie weitere Unterlagen von den Herstellern anfordern. Diese müssten ihre Software offenlegen. Der Maschinenbauexperte berichtete zugleich über eine Reihe mechanischer Möglichkeiten, die Abgasbehandlung etwa bei Wartung oder Reparatur in der Werkstatt abzuschalten. Für diese Fahrzeuge müsse eigentlich die Betriebserlaubnis erlöschen. Bei der periodischen Abgasuntersuchung (AU) sollte es weitergehende Prüfungen auf Emissionsmängel geben.
Dem schloss sich Andreas Mayer vom Prüflabor TTM Technik Thermische Maschinen in Niederrohrdorf in der Schweiz an. Mayer bezeichnete die illegalen Manipulationen mit Blick auf Umwelt und die Gesundheit der Bürger als "Verbrechen" und "Schande für die Zunft". Zugleich bedeute die seit 2014 geltende Euro-6-Norm einen "Riesenfortschritt". Betrügereien gebe es bereits seit seit Jahrzehnten. Sie hätten zugenommen, je mehr Elektronik im Auto zum Einsatz komme. Mayer mutmaßte, die jetzt bekannt gewordenen Manipulationen seien nur die "Spitze des Eisbergs". Der Sachverständige kritisierte, dass es anders als bei Sicherheitsmängeln keine Verantwortung der Hersteller für Emissionsschäden gebe. Anders als in den USA gebe es keine Monetarisierung solcher Schäden. Mayer sprach in seiner Stellungnahme für den Ausschuss von "grundsätzlichen Mängeln in der Abgasgesetzgebung". (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 19.10.16
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>