AfD will Nachbesserung beim Handwerker-Widerruf
Prüfung und Überarbeitung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung bezüglich des Handwerkerwiderrufs
Unverhältnismäßiger Zuwachs an bürokratischen Anforderungen und einer negativen Beeinflussung der Rechtssicherheit von Unternehmern sowie Verbrauchern, ohne dabei einen nennenswerten Vorteil für den Verbraucherschutz zu generieren
Die Fraktion der AfD hat einen Antrag (19/828) vorgelegt, um die ihrer Meinung nach für Handwerker ungünstige Widerrufsregelung nachzubessern. Erreicht werden soll die Prüfung und Überarbeitung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung bezüglich des Handwerkerwiderrufs.
Das Gesetz aus dem Jahr 2013 beinhalte für bestimmte Berufsgruppen wie Handwerker, bei denen Leistungserbringung und Auftragsanpassungen beim Kunden und außerhalb der Geschäftsräume stattfinden, unzweckdienliche Widerrufsregelungen, die zu einem unverhältnismäßigen Zuwachs an bürokratischen Anforderungen und einer negativen Beeinflussung der Rechtssicherheit von Unternehmern sowie Verbrauchern führten. Ein nennenswerter Vorteil für den Verbraucherschutz werde dabei nicht generiert. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 24.02.18
Newsletterlauf: 12.04.18
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