Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben
Koalitionsfraktionen wollen drohenden Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten stoppen
Emissionshandel: Umsatzsteuerverluste in dreistelliger Millionenhöhe
(02.02.10) - Unions- und FDP-Fraktion wollen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/506) ausweiten. Beide Fraktionen legten in der Sitzung des Finanzausschusses mehrere Änderungsvorschläge vor.
Ziele des Gesetzentwurfes waren bisher die Gleichstellung von Post-Unternehmen im Bereich der so genannten Universaldienstleistungen bei der Umsatzsteuer, Änderungen bei der Riesterförderung für Grenzarbeitnehmer, die Ausweitung der degressiven Abschreibung für Gebäude im Ausland sowie die steuerliche Anerkennung von Spenden, die an gemeinnützige Einrichtungen in anderen EU-Staaten gehen. Die Koalitionsfraktionen wollen jetzt Leasingunternehmen bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung mit anderen Finanzdienstleistern gleichstellen.
Außerdem soll einem drohenden Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten ein Riegel vorgeschoben werden. Nach Angaben der Bundesregierung haben andere Länder bereits ihre Umsatzsteuerregeln geändert, so dass eine Verlagerung der Betrügereien nach Deutschland drohe. Die Opposition kritisierte die kurzfristig vorgelegten Änderungen scharf.
So wunderte sich die SPD-Fraktion über die angebliche Eilbedürftigkeit bei den Bestimmungen zum Schutz vor Umsatzsteuerbetrug beim Zertifikate-Handel und die in der Vorlage genannten drohenden Umsatzsteuerverluste in dreistelliger Millionenhöhe. Die Regierung habe früher die Höhe der drohenden Steuerausfälle nicht beziffern können.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete es jedoch als sinnvoll, Maßnahmen gegen den Betrug zu ergreifen.
Die SPD-Fraktion vermisste außerdem Regelungen zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug im Schrotthandel und im Gebäudereiniger-Gewerbe. Für diese Branchen soll es nach Angaben der Regierung im nächsten Jahresssteuergesetz Vorschriften geben.
Die Linksfraktion erklärte, die Änderungen für Leasing-Unternehmen seien auf Lobbyisten-Tätigkeit zurückzuführen. So habe ein Unternehmensverband Abgeordnete am 20. Januar angeschrieben und die Änderungen verlangt. Und schon lege die Koalition entsprechende Änderungen vor.
Die Unionsfraktion wies den Vorwurf zurück und betonte, die Leasingunternehmen würden nicht privilegiert, sondern mit anderen Finanzdienstleistungsinstituten gleichgestellt.
Die Unionsfraktion begrüßte auch die geplanten Änderungen bei der Umsatzsteuer für Post-Unternehmen. Die Befreiung der Universaldienstleistungen aller Post-Unternehmen von der Umsatzsteuer schaffe Wettbewerbsgleichheit. Die exklusive Befreiung der Deutschen Post AG von der Umsatzsteuer falle weg.
Auch die FDP-Fraktion erklärte, die Gleichbehandlung privater Anbieter mit der Deutschen Post AG sei geboten. Durch den Wettbewerb seien die Leistungen besser und die Preise günstiger geworden. Nach dem Gesetzentwurf können die Universaldienstleistungen eines Post-Unternehmens von der Umsatzsteuer befreit werden. Dazu zählen unter anderem Briefe und Pakete bis 10 Kilogramm. Die Leistungen müssen flächendeckend angeboten werden.
Die Linksfraktion bezeichnete es als unsinnig, mehrere Briefkästen verschiedener Unternehmen nebeneinander aufzustellen und mehrere Briefträger parallel loszuschicken. Ein gut funktionierendes System werde jetzt geschwächt. Privaten Unternehmen werde erlaubt, sich die Rosinen herauszupicken.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangte, die Grundversorgung der Bevölkerung zu beachten, zeigte sich aber insgesamt erfreut, dass ein "Markt in Grenzen" eingeführt werde. Die Bundesregierung verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof vorgeschrieben habe, die Post-Unternehmen gleich zu behandeln. Zu dem Gesetzentwurf wird es am Dienstag, den 9. Februar, eine öffentliche Anhörung geben. (Deutscher Bundestag: ra)
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