Verzicht auf Abrechnungsprüfungen


Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern zum Verzicht auf gesetzlich vorgeschriebene Abrechnungsprüfungen
Individuelle Sondervereinbarungen von Krankenkassen mit Krankenhäusern haben die pauschale Rechnungskürzungen seitens der Kassen und im Gegenzug den Verzicht auf die verpflichtende Prüfung von Klinikabrechnungen zum Inhalt



Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern unter Verzicht auf vorgeschriebene Abrechnungsprüfungen sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/3983) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Schon seit 2008 würden solche Sondervereinbarungen von Krankenkassen mit Kliniken kritisiert. Der Bundesrechnungshof halte diese für unzulässig.

Die Vereinbarungen sehen vor, dass Krankenkassen auf die Prüfung von Klinikrechnungen verzichten, wenn die Krankenhäuser zuvor Abschläge bei ihren Rechnungen gewähren. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun wissen, wie verbreitet solche Vereinbarungen sind und in welcher Größenordnung die Kassen davon profitieren.

Vorbemerkung der Fragesteller
Presseberichten ist zu entnehmen, dass dem Bundesministerium für Gesundheit seit Juli 2018 ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vorliegt. In diesem werden zum Teil schon seit 2008 bestehende individuelle Sondervereinbarungen von Krankenkassen mit Krankenhäusern kritisiert, die pauschale Rechnungskürzungen seitens der Kassen und im Gegenzug den Verzicht auf die verpflichtende Prüfung von Klinikabrechnungen zum Inhalt haben. Diese Vereinbarungen seien nach Ansicht des Bundesrechnungshofes "nicht zulässig", weil ihnen die notwendige gesetzliche Grundlage fehle. Die Vereinbarungen seien zudem wettbewerbsverzerrend gegenüber kleineren Krankenkassen, die solche Vereinbarungen mangels Verhandlungsmacht nicht abschließen könnten. Außerdem komme es zu Fehlern bei der Weiterentwicklung des DRG-Systems sowie bei den morbiditätsorientierten Zuweisungen an die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds.

Der Bundesrechnungshof verweist Pressemeldungen zufolge in seinem Bericht auch auf ähnliche Erkenntnisse des Bundesversicherungsamtes. Das Bundesversicherungsamt (BVA) habe das zuständige Bundesministerium für Gesundheit bereits 2016 informiert. Dieses habe die Sondervereinbarungen zwar kritisch gesehen, aber eine gesetzliche Änderung nicht für notwendig gehalten. Zugleich habe das BVA versucht, bei der 90. und bei der 92. Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger eine gemeinsame ablehnende Bewertung dieser Praxis durch die Aufsichtsbehörden der Länder zu erreichen. Dies sei nicht gelungen, so dass das BVA von eigenen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber bundesunmittelbaren Krankenkassen abgesehen habe. Das zeigt aus Sicht der fragestellenden Fraktion erneut, dass eine Reform der Aufsicht über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit dem Mindestziel einer einheitlichen Aufsichtspraxis überfällig ist.

Der Bundesrechnungshof hat bereits 2010 auf fehlerhafte Abrechnungen hingewiesen und Vorschläge für deren Vermeidung unterbreitet. Er sieht auch in seinem neuen Prüfbericht verschiedene Ursachen für die Fehlentwicklungen wie beispielsweise ein komplexer werdendes Abrechnungssystem sowie fehlende Anreize für korrektes Abrechnungsverhalten auf Seiten der Krankenhäuser. Der Rechnungshof empfiehlt dem zuständigen Bundesministerium für Gesundheit in seinem Bericht, falsch abrechnende Krankenhäuser zu bestrafen.

Des Weiteren schlägt der Bundesrechnungshof eine grundlegende Reform der Abrechnungsprüfung durch Krankenkassen vor und bittet das Bundesministerium für Gesundheit, auf die hierzu erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen hinzuwirken.
Zugleich bittet der Rechnungshof den Pressemeldungen zufolge darum, darauf hinzuwirken, dass "alle Krankenkassen von ihren Aufsichtsbehörden aufgefordert werden, die beschriebene Form der rechtswidrigen Vereinbarung zu kündigen und künftig nicht mehr zu schließen".
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 22.09.18
Newsletterlauf: 02.11.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen