Umsetzung der MCP-Richtlinie


Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Die Anlagen im Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2015/2193 sind bislang in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen geregelt




Mit der 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (19/4080) will die Deutsche Bundesregierung die sogenannte MCP-Richtlinie ((EU) 2015/2193) umsetzen. Die EU-Richtlinie sieht Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Gesamtstaub vor. Die neue Verordnung soll laut Begründung des Entwurfs die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen geregelten Anforderungen zusammenfassen und hinsichtlich des technischen Standes aktualisieren.

Das bisherige Anforderungsniveau, das laut Bundesregierung zum Teil über die Vorgaben der Richtlinie hinausgeht, soll beibehalten werden. "Bereits rechtlich festgelegte Anforderungen und Grenzwerte für den Betrieb von mittelgroßen Feuerungsanlagen werden somit auch im Sinne des Normadressaten nicht abgeschwächt", führt die Bundesregierung aus. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 22.09.18
Newsletterlauf: 31.10.18


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