Nachhaltigkeit als politischer Oberbegriff


Bekannt, dass die Herstellung von Lebensmitteln oft nicht nachhaltig ist - ebenso der Umgang mit den Böden und die Produktion von Energie
Für eine nachhaltige Finanzwirtschaft würden gesamtgesellschaftliche Ansätze benötigt

(03.02.16) - Nachhaltigkeit sollte auch auf europäischer Ebene ein Oberbegriff für politische Entscheidungen sein, der aber auch auf allen Fachbereichen effektiv angewendet werden muss. Diese Forderung erhob Karl Falkenberg, seit 1. September 2015 Sonderberater für nachhaltige Entwicklung beim European Political Strategy Center der EU-Kommission, während der Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Deutschland sei durch seine institutionelle Verankerung der Nachhaltigkeit vorbildhaft, sagte der EU-Vertreter. "Es gibt in Deutschland in dem Bereich vielfältige Möglichkeiten, die man nach Europa mitnehmen kann", urteilte er.

Falkenberg sprach sich vor den Abgeordneten dafür aus, die Strategie "Europa 2020" fortzuschreiben. Allerdings müssten die Zielgrößen, die vor fünf Jahren durchaus sinnvoll gewesen seien, angepasst werden. Was den Zeitrahmen angeht, so verwies er auf die in New York verabschiedeten Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) die bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen. Wichtig, um dies zu schaffen, seien sowohl Indikatoren als auch festgelegte Ziele. Zudem müssten, wenn der Zeitrahmen beispielsweise bis 2050 gefasst wird, Zielgrößen benannt werden, die unterwegs erreicht werden müssen. Fortgeführt werden müsse zudem die Indikatorendiskussion. So sei etwa der Indikator Durchschnittseinkommen nicht mehr aussagekräftig, wenn die Schere bei der Einkommensverteilung immer weiter auseinander gehe. "Wir brauchen präzisere Messungen", sagte Falkenberg und sprach sich in dem Zusammenhang unter anderem für eine Erweiterung des Bruttosozialproduktes um bestimmte wirtschaftlich, sozialpolitisch und umweltpolitisch relevante Bereiche aus.

Mit Blick auf die in New York verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele, erinnerte Falkenberg daran, dass es diese "ohne Europa und seine Einheitlichkeit in der Form nicht gegeben hätte". Europa müsse nun zeigen, dass es auch deren Umsetzung ernst nehme. Das sei umso wichtiger, da vor allem weltweit viele Trends nicht in die richtige Richtung zeigten. So sei bekannt, dass die Herstellung von Lebensmitteln oft nicht nachhaltig ist - ebenso der Umgang mit den Böden und die Produktion von Energie. Daher sei es richtig, dass der für Nachhaltigkeit zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, im Nachgang der Konferenz von New York gesagt habe, wolle Europa die SDGs umsetzen, müsse es heraus aus seiner Komfortzone.

Der EU-Sonderberater warnte zugleich davor, Faktoren einzeln zu betrachten. So sei sicherlich die Einschätzung richtig, subventionierte EU-Lebensmittelexporte nach Afrika bedrohten die Existenz der dortigen Produzenten. Wer aber einen sofortigen Verzicht auf die Exporte fordert, dürfe nicht ignorieren, dass es dann zu Versorgungsengpässen kommen könne. Auch für eine nachhaltige Finanzwirtschaft würden gesamtgesellschaftliche Ansätze benötigt, sagte er. Es sei klar, dass Kapitalzuflüsse gebraucht werden. Dies müsse aber so organisiert werden, "dass es dabei nicht zu spekulativen Blasen kommt". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen