Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie


Finanzausschuss: Kosten für Erststudium auch in Zukunft keine Werbungskosten
Aber: Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Ausbildungskosten


(03.11.11) - Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium können auch in Zukunft nicht als steuerliche Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Nach Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH), der das bisherige Abzugsverbot für nicht klar genug definiert gehalten hatte, beschlossen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP in einer Sitzung des Finanzausschusses eine "Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage".

Zugleich wird es aber ab 2012 eine Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Ausbildungskosten von derzeit 4.000 auf 6.000 Euro geben. Die Klarstellung wurde in den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/6263) eingefügt. Die Koalitionsfraktionen stimmten dem Entwurf nach Vornahme zahlreicher Änderungen zu, die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.

In der Begründung des Änderungsantrages zu den Ausbildungskosten heißt es, mit den Änderungen werde verdeutlicht, "dass die erste Berufsausbildung und das Erststudium als Erstausbildung der privaten Lebensführung zuzuordnen sind". Diese Grundentscheidung folge auch den Grundsätzen des Sozialrechts, in dem diese Ausbildungsbereiche der Bildungsförderung und nicht der Arbeitsförderung unterliegen würden.

Die Klarstellungen sollen rückwirkend für Veranlagungszeiträume ab 2004 gelten. Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben die Koalitionsfraktionen, eine rückwirkende gesetzliche Regelung sei hier zulässig, "da der Gesetzgeber lediglich eine Gesetzeslage wiederherstellt, die vor der Rechtsprechungsänderung durch den BFH einer gefestigten Rechtsprechung und Rechtspraxis entsprach". (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Berufsausbildung als steuerliche Werbungskosten?


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen