Sicherung der Finanzmarktstabilität
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen Schattenbankensystem regulieren
Abtrennung von Bankbereichen mit besonders riskanten Geschäften
(05.04.13) - Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen weitere Maßnahmen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität ergreifen. In einem Antrag (17/12686), der auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand, bekennen sich die Fraktionen zur Regulierung systemrelevanter Finanzinstitute. Außerdem sollen die Risiken des "Schattenbankensystems" erfasst und begrenzt werden.
Gefordert wird unter anderem, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene weiter für die Schaffung nationaler Banken-Abwicklungsfonds einsetzen soll. Diese Fonds sollen durch Beiträge des Bankensektors vorfinanziert werden. Auf Basis der Liikanen-Empfehlungen, die unter anderem eine Abtrennung von Bankbereichen mit besonders riskanten Geschäften vorsehen, soll sich die Bundesregierung für eine zügige Vorlage der angekündigten Legislativvorschläge einsetzen. Zum nächsten G20-Gipfel in St. Petersburg heißt es, dort sollten "ehrgeizige Vorschläge zur weltweiten Beaufsichtigung und Regulierung aller Schattenbankunternehmen" und ihrer Aktivitäten vorgelegt werden.
Nach Ansicht von CDU/CSU und FDP können sich über das Schattenbankensystem "erhebliche Risiken aufbauen und zur Bedrohung sowohl der Finanzmärkte insgesamt als auch der Realwirtschaft werden". Zu dem Schattenbankensystem werden unter anderem Geldmarktfonds, Finanzierungs- und Zweckgesellschaften, Kreditversicherer, Hedgefonds, aber auch Aktivitäten wie Verbriefungen, Wertpapierleihen und Wertpapierpensionsgeschäfte gezählt. Das Volumen dieses außerhalb des traditionellen Bankensektors stehenden Bereichs habe vor Beginn der Finanzkrise rund 62 Billionen US-Dollar betragen, sei dann leicht zurückgegangen und soll Ende 2011 schon bei 67 Billionen US-Dollar gelegen haben. Das entspreche 25 Prozent des gesamten Finanzsystems. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.