Konflikt um "angemessene Vergütung"


Urheberrecht: Stellt Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes mit der Verankerung eines Anspruchs auf "angemessene Vergütung" für Kreativschaffende einen verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechte von Verwertern und deren Vertragsfreiheit dar?
Regierung soll Auskunft geben, ob sie nach dem Urteil des Verfassungsgerichts über diesen Fall die Gesetzgebung entsprechend zu ändern gedenke oder ob sie unabhängig von der Karlsruher Entscheidung "Reformbedarf beim Urhebervertragsrecht" sehe


(05.07.13) - Mit einer Kleinen Anfrage (17/13498) will die Fraktion Die Linke die Deutsche Bundesregierung veranlassen, zum Dauerstreit zwischen Kreativschaffenden und Verwertern über eine "angemessene Vergütung" und in diesem Zusammenhang zum Urheberrecht Stellung zu nehmen. Im Rahmen einer Vielzahl von Detailfragen möchte die Fraktion unter anderem wissen, ob aus Sicht der Regierung Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes mit der Verankerung eines Anspruchs auf "angemessene Vergütung" für Kreativschaffende einen verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechte von Verwertern und deren Vertragsfreiheit darstelle, wie dies ein Verlag in einer Klage in Karlsruhe geltend mache.

Die Regierung soll Auskunft geben, ob sie nach dem Urteil des Verfassungsgerichts über diesen Fall die Gesetzgebung entsprechend zu ändern gedenke oder ob sie unabhängig von der Karlsruher Entscheidung "Reformbedarf beim Urhebervertragsrecht" sehe. Die Linke will zudem erfahren, ob die Regierung beabsichtigt, die von der Enquetekommission "Internet und digitale Gesellschaft" erarbeiteten Vorschläge zur Stärkung der Position von Urhebern umzusetzen. Wissen will die Fraktion überdies, in welchen Branchen Kreativschaffende und Verwerterverbände gemeinsame Vergütungsregeln vereinbart haben und in welchen Bereichen dies nicht gelungen ist.

Zum Hintergrund der Kleinen Anfrage führt die Linke aus, dass der 2002 ins Urheberrechtsgesetz integrierte Paragraph 32 den Anspruch auf eine angemessene Vergütung für Kreativschaffende festschreibe. Seither seien nach Paragraph 36 dieses Gesetzes Vertreter von Urhebern und Verwerterverbände gehalten, sich im Zuge von "gemeinsamen Vergütungsregeln" darauf zu verständigen, was "angemessen" bedeute. Es sei jedoch nur in wenigen Branchen zum Abschluss solcher Vergütungsregeln gekommen. Somit bleibe Kreativen nur eine Klage gegen Auftraggeber, um Vergütungsansprüche durchzusetzen. Vor einem solchen Schritt scheuten Betroffene indes zurück, meint die Fraktion, und zwar "aus Angst, mit 'Auftragsentzug' bestraft zu werden".

Die Literaturübersetzer, heißt es in der Kleinen Anfrage, hätten hingegen mehrere Prozesse bis vor den Bundesgerichtshof angestrengt. Die bisherigen Urteile bescheinigten den Übersetzern, "dass die branchenüblichen Honorare nicht angemessen sind", schreibt die Linksfraktion. Gerichtlich seien auch Mindestbeteiligungen an verkauften Buchexemplaren und an den Erlösen aus Nebenrechtsverwertungen festgelegt worden. Die meisten Verlage würden diese Urteile jedoch nicht beachten, kritisiert die Fraktion.

Gleichwohl haben nach der Kleinen Anfrage die Literaturübersetzer noch bis zum Februar 2013 mit den Verlegern über gemeinsame Vergütungsregeln weiterverhandelt. Diese Gespräche seien "weit gediehen gewesen", doch hätten die Verlage die Verhandlungen im März beendet, da sie erst einmal eine Karlsruher Entscheidung abwarten wollten. Diese Urteile werden zu zwei Verfassungsbeschwerden eines Unternehmens erwartet. Laut Linksfraktion will dieser Verlag erreichen, dass die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Zahlung einer angemessenen Vergütung an die Übersetzer als verfassungswidrig aufgehoben werden. Zum andern mache das Unternehmen geltend, Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes stelle einen Eingriff in die Grundrechte der Verwerter dar und sei deshalb ebenfalls verfassungswidrig. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen