Grüne wollen Job-Befristungen einschränken


Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetz: Sachgrundlose Befristung und die "Befristung zur Erprobung" soll gestrichen werden
Die Angst vor Arbeitsplatzverlust habe stark zugenommen und reiche weit in die Mitte der Gesellschaft


(05.10.10) - Die Möglichkeit zur Befristung von Arbeitsverträgen soll nach dem Willen der Grünen eingeschränkt werden. In einem Antrag (17/2922) fordert die Fraktion die Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, in dem die sogenannte sachgrundlose Befristung und die "Befristung zur Erprobung" gestrichen werden soll.

Die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse nehme immer weiter ab, während der Anteil der "atypischen Beschäftigung" wachse, begründen die Grünen ihren Vorstoß. In der Folge würden Beschäftigungsverhältnisse immer unsicherer. Für Beschäftigte bedeuteten die Stellen auf Zeit erhebliche persönliche Unsicherheiten.

Die Menschen wollten ihr Leben planen können – mit befristeten Arbeitsverhältnissen sei dies aber nur eingeschränkt möglich, heißt es weiter. Die Angst vor Arbeitsplatzverlust habe stark zugenommen und reiche weit in die Mitte der Gesellschaft.

Dieser Trend müsse endlich gebrochen werden und dürfe nicht, wie von der Deutschen Bundesregierung geplant, durch weitere Deregulierung und Ausweitung der befristeten Beschäftigung noch verschärft werden, schreiben die Parlamentarier. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

    Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

  • Übererfüllung von EU-Rechtsakten

    Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.

  • Werbung der Deutschen Bahn AG

    Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).

  • Beschränkung der Laienverteidigung

    Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen