Im Gegenzug von nationalen Steuern befreit


Finanzausschuss: Vorrechte und Steuerbefreiungen für EU-Aufsichtsbehörde
Die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung soll in Frankfurt am Main angesiedelt werden


(06.02.11) - Die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung soll Vorrechte und Befreiungen wie die Europäische Union erhalten. Der Finanzausschuss stimmte einem Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung (17/8236) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung soll in Frankfurt am Main angesiedelt werden. Mit dem Gesetz werde die Unverletzlichkeit der Räume und der Kommunikation der Behörde sichergestellt, schreibt die Bundesregierung. Die Behörde soll außerdem von indirekten Steuern entlastet werden.

Gehälter, Löhne und andere Bezüge des Behördenpersonals sollen nur einer EU-Steuer unterliegen und werden im Gegenzug von nationalen Steuern befreit. Auch das deutsche Arbeits- und Sozialrecht findet keine Anwendung. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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