Hospitality und Strafrecht


Sportausschuss: Nach wie vor Rechtsunsicherheiten bei Hospitality-Maßnahmen
Transparency fordert den organisierten Sport auf, eigene Compliance-Richtlinien aufzustellen


(06.02.12) - Trotz des im Juli 2011 vorgelegten Leitfadens "Hospitality und Strafrecht" ist nach wie vor eine Rechtsunsicherheit in dem Bereich zu verzeichnen. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer Sitzung des Sportausschusses geladenen Experten einig. Der von der Sponsorenvereinigung S20, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Bundesinnenministerium (BMI) erarbeitete Leitfaden soll Licht auf die mögliche rechtliche Problematik von Einladungen zu Sport- und Kulturveranstaltungen werfen und konkrete Handlungsempfehlungen geben. Nötig ist dies geworden, da seit dem Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Vorsitzenden der EnBW AG, Utz Claasen, der Gutscheine für Freikarten zu Spielen der Fußball-WM 2006 verschenkt hatte, Verunsicherung auf Unternehmensseite herrscht.

In den Leitlinien stehe, "was geht und was gar nicht geht", sagte Sylvia Schenk von Transparency International Deutschland. Eine absolute Rechtssicherheit könne es "realistisch gesehen" nicht geben, machte Schenk deutlich. Zugleich forderte sie den organisierten Sport auf, eigene Compliance-Richtlinien aufzustellen. "Ein Mehr an Gesetzgebung nutzt nichts", sagte die Transparency-Vorsitzende. Die wichtige Frage, "wer ist ein Amtsträger und wer ein Geschäftspartner", werde in dem Leitfaden geregelt, sagte Stephan Althoff, Leiter des Bereichs Konzernsponsoring bei der Deutschen Telekom AG und Chef von S20. Viele große Unternehmen hätten eigene, teils sehr enge Compliance-Richtlinien, um "Unternehmensvertreter und eingeladenen Gäste zu schützen". Problematisch sei jedoch die Situation bei Mittelständlern, wo das Wissen nicht so vertieft sei.

Diese Einschätzung teilte auch Carsten Cramer, Direktor für Vertrieb und Marketing beim Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund. Mittelständlern fehle oftmals das Know-how im Umgang mit Logen. Cramer forderte zugleich, nicht unnötige Ängste aufzubauen. "Es darf nicht zu einer Stigmatisierung von Hospitality kommen", sagte der BVB-Marketing-Direktor. Neue strafrechtliche Regelungen werden seiner Ansicht nach nicht benötigt. Vielmehr sollte die Wirkung des Leitfadens "zwei, drei Jahre beobachtet werden". Der Forderung schlossen sich auch Sylvia Schenk und der Justiziar der Deutschen Fußballliga (DFL) Holger Blask an. Anders als die Vorsitzende von Transparancy Deutschland sprach sich Blask dafür aus, weiterhin über gesetzliche Regelungen nachzudenken. Dass diese nur schwierig zu finden seien, könne kein Grund dafür sein, sie nicht zu suchen, sagte der DFL-Justiziar.

Im Bundesinnenministerium (BMI) sei ursprünglich eine Rechtsänderung geplant gewesen, sagte dessen Parlamentarischer Staatssekretär Christoph Bergner (CDU). Nach vielen Gesprächen mit den Betroffenen sei man davon jedoch abgerückt und habe stattdessen "Leitplanken in die Leitfäden eingearbeitet". In zwei Jahren wolle das BMI ein Fazit ziehen und eine eventuelle Rechtsänderung erneut prüfen, kündigte Bergner an. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen