Insolvenzsicherung für Flugreisende


Schutz von Kunden bei Insolvenzen von Fluggesellschaften, die nicht eine Pauschalreise gebucht haben
Die Ansprüche von Fluggästen, die ihren Flug nicht im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, sind im Insolvenzfall des Luftfahrtunternehmens nicht gesichert



Kundenschutz bei Insolvenzen von Fluggesellschaften ist das Thema eines Antrags der AfD-Fraktion (19/7035). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach Luftfahrtunternehmen sicherzustellen haben, dass einem Fluggast der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit bei Zahlungsunfähigkeit des Luftfahrtunternehmens Beförderungsleistungen ausfallen, und dem Fluggast notwendige Kosten erstattet werden, die ihm bei Zahlungsunfähigkeit des Luftfahrtunternehmens für die eigene Rückbeförderung zum Abflughafen entstehen. Dies müsse analog zum Pauschalreiserecht gelten. In der EU solle sich die Bundesregierung für eine entsprechende Regelung einsetzen.

Anträge zum besseren Schutz von Fluggästen haben auch die Fraktionen Die Linke (19/1036) und Bündnis 90/Die Grünen (19/6277) vorgelegt. Der Rechtsausschuss hat beschlossen, am 13. März 2019 eine öffentliche Anhörung zu dem Thema durchzuführen.

Die Ansprüche von Fluggästen, die ihren Flug nicht im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, sind im Insolvenzfall des Luftfahrtunternehmens nicht gesichert. Solche Fluggäste erhalten üblicherweise weder den (vollen) Reisepreis für den ausgefallenen Flug noch die Kosten ihrer Rückbeförderung erstattet, die anfallen, wenn sie nach Antritt ihres Fluges von der Insolvenz des Luftfahrtunternehmens überrascht werden.

Im Gegensatz dazu sieht das BGB bei Kunden von Pauschalreisen die Sicherung dieser Ansprüche für den Insolvenzfall des Luftfahrtunternehmens vor. Da die Interessen- und Gefährdungslage bei Pauschal- und Individualreisenden im Fall der Insolvenz des Luftfahrtunternehmens vergleichbar ist, soll insoweit eine Angleichung des Rechts herbeigeführt werden.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 06.03.19


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