Novellierung des Bundesgremiengesetzes
Grüne: Frauenquote bei Gremienbesetzungen konsequent einhalten
Der Fünfte Gremienbericht der Bundesregierung belege, dass der durchschnittliche Frauenanteil an allen Gremien im Einflussbereiches des Bundes bei 24,5 Prozent liege
(06.04.11) - Für eine konsequente Einhaltung der Frauenquote bei Gremienbesetzungen durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. In einem Antrag (17/5257) fordert sie deshalb von der Deutschen Bundesregierung eine Novellierung des Bundesgremiengesetzes. Bis dahin solle bei der Besetzung von Gremien die Frauenquote des bisherigen Bundesgremiengesetzes eingehalten werden.
Weiter soll die Regierung unter anderem transparentere Besetzungsverfahren sowie effektive Kontrollmechanismen einführen, anhand die Frauenquote überprüft werden kann.
Der Fünfte Gremienbericht der Bundesregierung belege, dass der durchschnittliche Frauenanteil an allen Gremien im Einflussbereiches des Bundes bei 24,5 Prozent liege, schreibt die Fraktion zur Begründung. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verzeichne der Bericht in Gremien einen Frauenanteil von 17 Prozent. Damit seien Frauen in wichtigen Zukunftsfeldern noch erheblich unterrepräsentiert. (Deutscher Bundestag: ra)
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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